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Thema: unredlicher Besitzer

  1. #1
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    unredlicher Besitzer

    warum schützt die Rechtsordnung auch den unredlichen Besitzer?

  2. #2
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    Avatar von bagu1
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    Weil er Rechtsbesitzer ist!

  3. #3
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    bisch da sicher? wieso is er Rechtsbesitzer?

  4. #4
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    Avatar von bagu1
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    Also jetzt verwirrst mich selber, So stehts jedenfalls bei Barta drinnen. Ich schau noch mal nach und schreib dir dann spätestens morgen nachmittag die antwort ok?

  5. #5
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    Avatar von bagu1
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    Rein intuitiv. Besitzschutz nimmt die Redlichkeit an (32

    Besitzschutz kümmert sich nur um den IST Zustand und nimmt an dass er redlich ist und darum ist der unredliche auchgeschützt.

    Was ganz fix ist ist dass er Sachinhaber und Rechtsbesitzer ist.

  6. #6
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    das mit dem Besitzschutz hätte ich mir auch so gedacht, aber ich versteh nicht ganz, warum ein unredlicher Besitzer Rechtsbesitzer ist, was für ein Recht besitzt denn der?

  7. #7
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    Avatar von bagu1
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    Naja er besitzt alle Recht an diesem Ding. Er kann alles mit ihm tun wie ein richtiger Besitzer.

  8. #8
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    Hallo!

    Hatte diese Frage bei der Barta Klausur, hier meine Antwort

    Die Rechtsordnung schützt den unredlichen Besitzer (=Rechtsbesitzer), weil sonst könnte der "wahre" Besitzer Eigenmacht ausüben, der wahre Besitzer muss die Behörden heranziehen, um an seine Sache wieder zu kommen. (=Selbsthilfeverbot nach § 19 ABGB)

    Hatte bei der Klausur 100 % oiso dürfte de Antwort passen.

    lg

  9. #9
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    okay, Danke!

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