hmm...wie kommst auf die ergebnisse?Zitat von Zoe2008
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Bei der 2. bekomm ich folgendes raus:
€ 83.718,80 und € 430.531,20
Bei der 3. € 428.282,30
bitte um Vergleiche!!!
Lg Zoe
Nur der Kleingeist hält Ordnung; das Genie überblickt das Chaos.
hmm...wie kommst auf die ergebnisse?Zitat von Zoe2008
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Ich hab den Anfangsbestand und alle Zukäufe zusammengezählt, dann die € durch die Anzahl dividieren, das ist dann der Durchschnittspreis. Die Verkäufe werden dann mit dem Durchschnittspreis multipliziert - das ist dann der Wareneinsatz. Wenn du dann den Lagerbestand minus der Verkäufe rechnest bekommst du den Soll Endbestand lt. Inventur.Zitat von zesack
Ich hoffe du kannst damit was anfangen.
Nur der Kleingeist hält Ordnung; das Genie überblickt das Chaos.
Ich hab bei der ersten die gleichen Ergebnisse, nur hab ich beim Endebestand (weil da insgesamt steht) 79.800,- Da wertet man ja noch vorher ab und das Ergebnis danach ist dann erst der Endbestand, oder?? ...
Weiß jemand welche Zahl wir da jetzt hernehmen müssen: 79.800,- oder 85.025,-?
Beim zweiten komm ich auf Endbestand 83.714,14 und Wareneinsatz 430.531,2
Geändert von Gänseblümchen (30.10.2008 um 13:22 Uhr)
derzeit hab ich bei 2) Eb = 83.714,40 und WES = 430.531,20
bei 3) 428.282,18 rausbekommen...
bei 1) hätte ich 85.025 genommen, hab die abwertung aber komplett vergessen... eigentlich müsste eher 79.800 richtig sein...
Sodala, ich hab jetzt folgendes:
1.)
Endbestand = 79.800,- Wareneinsatz = 429.225,- abwerten --> 5.225,-
2.)
Endbestand = 83.714,4 Wareneinsatz = 430.531,2
3.) Wareneinsatz = 428.282,3
4.) "first in, first out" Endbestand = 86.600,- Wareneinsatz = 16.400,- steuerrechtlich zulässig? JA
5.) "last in, first out" Enbestand = 82.800,- Wareneinsatz = 109.200,- steuerrectlich zulässig? JA
6.) "lowest in, first out" steuerrechtlich zulässig? NEIN "highest in, first out" steuerrechtlich zulässig? NEIN
Kann nicht garantieren, dass das alles stimmt und würds gern vergleichen, also was habt's ihr so?
hab die selben ergebnisse wie Gänseblümchen, nur bei der dritten muss ich irgendwo falsch gerundet haben![]()
hallo Leute,
ist es notwendig die Rechenwege der ganzen Aufgaben anzugeben oder reicht es aus einfach die Ergebnisse aufzuschreiben. Also z.B. Endbestand = 79.800, Wareneinsatz = ....., usw.
Lg
Zitat von Gänseblümchen
ich hab alles gleich, nur 1. aufgabe anstatt 79.800 habe 85.025. denke, dass marktwert kommt erst später im aufgabe vor, deswegen sollte man in diese rechnung noch nicht abwerten.
Geändert von lipsssy (31.10.2008 um 19:09 Uhr)
Das Fifo und das Lifo - Verfahren ist steuerrechtlich nicht zulässig. Nur wenn es eine Näherungsmethode zur tatsächlichen Einsatzermittlung darstellt - hat mein schlaues Buch gesagt.
Also was ist nun richtig???
Nur der Kleingeist hält Ordnung; das Genie überblickt das Chaos.
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