bin auch der Meinung... die Frage nachher ist ja "was müsste man ... , wenn ..." also ist die erste Frage nach dem Endbestand ohne Abwertung zu behandeln -> 85025Zitat von lipsssy
OK, hab jetzt alles durch, bis auf die Sache oben, habe ich alles gleich wie Gänseblümchen! Die steurrechtlichen Fragen muss ich erst noch nachschauen weil ich die öster. Gesetze dazu nicht kenne. Soweit mir bekannt sollte aber LIFO und FIFO erlaubt und LOFO und HIFO nicht erlaub sein (so ist es zumindest in Deutschland und Italien - laut meinem letzten Stand von vor 2 Jahren).
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