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Thema: Steuermanagement Partl

  1. #11
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    Hast vielleicht jemand diese Klausur aus dem Sowi-Forum gerechnet? Bei Bsp. 2: wer bezahlt die KESt? Die Körperschaft oder der GF?

  2. #12
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    Zitat Zitat von eowyn
    Hallo,
    hab leider nur die Klausur aus dem Sowi-Forum vom 24.10.2006. Da hab ich bis jetzt das zweite Bsp gerechnet. Hast du diese auch gerechnet?

    Woher hast du denn die anderen Klausuren?

    Lg

    Hallo, was hast du da für eine Abgabenlast rausbekommen??

    Ich hab € 112.483,05 - glaub aber eher nicht das es stimmt - denn ich hab die Gewinnausschüttung nicht miteinbezogen - "wo" mach ich das ???

  3. #13
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    Das ist nur die Abgabenlast für die GmbH. Ich hab es einfach in drei Schritten gerechnet. 1. GmbH, 2. GF-Ebene und 3. Gewinnausschüttung.

    Als gesamte Abgabenlast hab ich dann: € 148.140,91
    (GmbH: 112.483,05; GF: 17.657,86 und Gew.ausschüttung: 18.000)

  4. #14
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    die KEST müsst glaub ich die GmbH einbehalten und dann abführen.

    und bei der gewinnausschüttung würd ich die 25% kest (6750) zur gesamten abgabenlast dazurechnen..hätt ich jetzt mal so gmacht,aba keine ahnung ob des dann stimmt..

  5. #15
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    Mit der KESt war ich mir nicht so sicher, wer sie abführt.

    Wie kommst du den auf die 6750 KESt?
    Die GA ist doch 72000 und davon die KESt: 18000, oder hab ich einen Denkfehler?

  6. #16
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    aso, na sorry, sind 18000..hab 27000 glesn ghabt

  7. #17
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    hm, viell. weiß des noch wer. wieso haben wir den beim werkvertrag als betriebseinnahmen die 88639 (Kosten Arbeitgeber beim Dienstvertrag) verwendet und nicht die 70000??

  8. #18
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    Zitat Zitat von eowyn
    Das ist nur die Abgabenlast für die GmbH. Ich hab es einfach in drei Schritten gerechnet. 1. GmbH, 2. GF-Ebene und 3. Gewinnausschüttung.

    Als gesamte Abgabenlast hab ich dann: € 148.140,91
    (GmbH: 112.483,05; GF: 17.657,86 und Gew.ausschüttung: 18.000)
    Ahaaa okay, danke !!!

  9. #19
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    Bei 3. Ertragsteuerbelastung - hat jem. eine Antwort ?
    Geändert von csak1732 (16.11.2008 um 22:52 Uhr)

  10. #20
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    wenn §5-Ermittler kann man die Begünstigung auf nicht entnommene Gewinne anwenden (§11a), also diese mit dem 1/2 Durchschnittssteuersatz besteuern (bis 100.000) und den Restbetrag mit dem Durchschnittssteuersatz.

    DSS: 40,10% und 1/2 DSS: 20,02%

    Ertragssteuerbelastung: 22456

    Hoff, das stimmt so!

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