1 also für das umlaufvermögen gilt das strenge niederstwertprinzip für anlagevermögen das gemilderte niederstwertprinzip ,
2 stille reserven sind zb. wenn der wert eines grundstücks gestiegen ist nach dem gemilderten niederstwertprinzip jedoch immernoch mit dem kaufpreis ausgewiesen werden muss.
mehr kann ich mit leider nicht mit sicherheit sagen
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