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Thema: Sozialrecht I

  1. #1
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    Sozialrecht I

    Ich wollte im Jänner Sozialrecht I machen. Ist das auch ohne Arbeitsrecht I zuvor gemacht zu haben möglich oder wird übergreifend geprüft?
    Auf der Homepage steht auch noch was von einem Fragenkatalog der im Repetitorium behandelt wird. Kann ich den sonst auch irgendwo bekommen?

    DANKE

  2. #2
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    Avatar von Ferrari
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    Also ich sags einfach mal so: ja, es ist auch ohne vorheriges Arbeitsrecht möglich!! Bei 2-3 sachen würds dir fürs verständnis zwar weiterhelfen, aber wenn ich ehrlich bin ists jetzt nicht so viel. Also dazu ein ganz klares ja!

    Fragenkatalog weiß ich nichts... versuchs beim Egger zu machen!!
    „Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost

  3. #3
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    danke! Habe Egger als Wunschprüfer angegeben, mal schauen, obs klappt. Habt ihr das Skript (Binder) gelernt, oder brauch ich da sonst noch was?
    DANKE

  4. #4
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    hab das binder skriptum gelernt, ist völlig ausreichend! auch wenn sichs tw. ein bisschen zieht
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  5. #5
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    Das Skriptum reicht leicht. Bei Prof. Binder sollte man es jedoch wirklich beherrschen und das "Kleingedruckte" nicht weglassen.

    Den Besuch einer Lv kann man sich also ohne schlechtes Gewissen sparen.

  6. #6
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    Avatar von Tiny88
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    Zitat Zitat von alex9782
    Den Besuch einer Lv kann man sich also ohne schlechtes Gewissen sparen.
    Kann man das auch über Sozialrecht 2 sagen. Was ist mit Arbeitsrecht?

  7. #7
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    Avatar von Ferrari
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    Zitat Zitat von Tiny88
    Kann man das auch über Sozialrecht 2 sagen. Was ist mit Arbeitsrecht?
    kommt immer darauf an, wen du bei der prüfung bekommst!!

    Egger prüft bei SR 2 und AR 2 jeweils nur die europarechtlichen aspekte des jeweiligen faches (und da brauchst du beim besten willen keine vorlesung *g*)

    bei AR1 kommts halt darauf an... aber wenn du mich fragst ist eine vorlesung dort auch nicht wirklich von nöten (ich bin keine einzige gegangen...).
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Ferrari
    bei AR1 kommts halt darauf an... aber wenn du mich fragst ist eine vorlesung dort auch nicht wirklich von nöten (ich bin keine einzige gegangen...).
    Sehe das auch so! - Den Torso (für die Professoren Egger, Wachter und Burger) bzw. die Binder-Skripten für Prof. Binder kann man auch im Selbststudium lernen. Das stelle mE die weitaus vernüntigere Variante dar, als in die VO zu gehen.

  9. #9
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    Avatar von Tiny88
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    Wieviel Seiten hat den der Torso?

    Bei Arbeitsrecht 2 und Sozialrecht 2 steht im Vorlesungsverzeichnis noch so "Kurs aus Arbeits- und Sozialrecht" dabei. Ist der verpflichtend? Steht ja nicht unter "Wahlfächer" drin, sondern bei der Vorlesung!?

    Dankeschön.

    Lg tiny

  10. #10
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    Avatar von Ferrari
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    also verpflichtend ist da gar nix! damit ist nur gemeint, dass die gleiche vorlesung auch für die 2er prüfungen gehen kannst! was soviel heißt wie, es ist nicht sehr hilfreich hinzugehen.

    wieviele seiten... gute frage, also es sind schon einige! da es nicht numeriert ist, ists schwer einzuschätzen. aber ein paar hundert werdens schon sein (würd mal sagen 300-400)
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