bei der fp vom feb 08 steht in der bilanz:
Erstkonsolidierungsangaben:
forderungen g. v. U 50
verbindlichkeiten g. v. U 70
dann bucht man doch:
verbindlichkeiten 70
an forderungen 50
an grl 20
im folgejahr:
forderungen 30
verbindlichkeiten 40
die 20 von x1 sind dann noch immer in der grl vorhanden oder?
ich würde jetzt buchen
verb 40
an ford 30
an bg 10
doch wenn ich im folgejahr die 20 von x1 jetzt in den grl lasse, dann habe ich ja keine summengleichheit?
....![]()
Lesezeichen