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Thema: FP Wirtschaftsprüfung GK

  1. #41
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    Avatar von fa11out
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    in der Angabe steht nichts von Vollkonsolidierung "[...] hinsichtlich der Pflicht des MU zur Erstellung eines Konzernabschlusses "
    Ansonsten wird ja immer nach Vollkonsolidierung gefragt und war deshalb bischen vewirrt. Hab jetzt nochmal nachgelesen und es steht, dass man bei Gemeinschaftsunternehmen anstatt Quotenkonsolidierung die Equity-Bewertung anwenden darf.

  2. #42
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    Avatar von Namsuoires
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    Zitat Zitat von fa11out
    in der Angabe steht nichts von Vollkonsolidierung "[...] hinsichtlich der Pflicht des MU zur Erstellung eines Konzernabschlusses "
    Ansonsten wird ja immer nach Vollkonsolidierung gefragt und war deshalb bischen vewirrt. Hab jetzt nochmal nachgelesen und es steht, dass man bei Gemeinschaftsunternehmen anstatt Quotenkonsolidierung die Equity-Bewertung anwenden darf.
    Dann beziehst du dich wohl nicht auf die Fachprüfung vom 07.07.2007
    Hier steht nämlich "Wählen Sie dabei zwischen Einbeziehungspflicht, -wahlrecht und -verbot im Sinne der Vollkonsolidierung.

  3. #43
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    Avatar von bravoSX
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    Zitat Zitat von Namsuoires
    Folgendes Beispiel:
    Zwischenergebniseleminierung, Aufwand- und Ertragskonsolidierung:
    MU liefert an das TU 100 Stück der Ware A. Die Herstellungskosten betragen EUR 10 pro Stück. Der Rohaufschlag des MU beträgt 20 %. Am Ende des Jahres liegen beim Tochterunternehmen aus diesem Einkauf noch Waren im Wert von 240 unbearbeitet auf Lager. Der Weiterverkauf der Waren durch die Tochter erfolgen ohne weitere Bearbeitung.

    Wie hoch ist das zu eliminierende Zwischenergebnis? Wie lauten die Konsolidierungsbuchungen in der Bilanz und der GuV (Aufwands- und Ertragskonsolidierung) bei getrennten Buchungskreisen isoliert für diesen Sachverhalt.


    Meine Antworten:
    1) Zwischenergebnis = 240 / 12 = 20 * (10 * 20%) = 40 (ODER 240 - 240/1,20)
    Das zu eliminierende Zwischenergebnis ist EUR 40.

    2)a)
    Konsolidierung - Eliminierung Zwischenergebnis:
    Bilanzgewinn EUR 40 / Konzernvorräte EUR 40

    2)b)
    Aufwands- und Ertragskonsolidierung:
    Umsatzerlöse EUR 1.200 / Aufwände EUR 1.200

    Konzernvorräte am Stichtag: EUR 200
    Umsatzerlöse des Konzerns am Stichtag: EUR 960
    Aufwände des Konzerns am Stichtag: EUR 1.000
    Jahresüberschuss des Konzerns am Stichtag: EUR 160

    Kann das jemand bestätigen?
    Könnte es sein dass bei der G+V auch so gebucht wird?

    Umsatzerlöse 240
    Bestandsveränderung 200 (wurde erhöht)
    Jahresüberschuss 40 (dieser Gewinn wurde noch nicht realisiert)

  4. #44
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    Avatar von bravoSX
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    Zitat Zitat von Namsuoires
    Ich nehme einmal an, dass du dich auf die die MC-Fragen in der gleichen Fachprüfung beziehst. In der Angabe steht "im Sinne der VOLLkonsolidierung" und daher ist - meines Erachtens - die Antwort Einbeziehungsverbot.
    Man kann das TU jedoch anhand einer Quotenkonsolidierung einbeziehen. Siehe Seite 71, Skript.

    Kurz zum Vergleichen:
    Nr. 1 Einbeziehungspflicht (Control-Tatbestand)
    Nr. 2 Einbeziehungspflicht (Stimmrechtsmehrheit, 45 % von 80% (100 % - 20 %))
    Nr. 3 Einbeziehungsverbot (aufgrund der GEMEINSAMEN Führung)
    Nr. 4 Einbeziehungswahlrecht (unwesentlichen Charakter)
    Nr. 5 Einbeziehungsverbot (kein Control-Tatbestand oder einheitliche Leitung)
    Also ich würde da so antworten :
    Nr. 1 Einbeziehungspflicht (Control-Tatbestand)
    Nr. 2 Einbeziehungspflicht (Stimmrechtsmehrheit, 45 % von 80% (100 % - 20 %))
    Nr. 3 Einbeziehungsverbot (aufgrund der GEMEINSAMEN Führung)
    da war ich mir auch nicht sicher, eigentlich kann es ja in den Konzernabschluss einbezogen werden. Aber es steht ja im Sinne der Vollkonsolidierung. Das wird es ja nicht, also eher Verbot..
    Nr. 4 Einbeziehungswahlrecht (unwesentlichen Charakter)
    Nr. 5 Einbeziehungspflicht (Control-Tatbestand gegeben, da es ausreicht wenn ein Organ bestimmt werden kann)

    Vielleicht hat ja jemand noch Lust die anderen Ergebnisse zu vergleichen..

    Wie genau lernt ihr eigentlich den IFRS Teil, bei einigen Beispielen, wie z.B. Beispiel 2 Investitionszuschüsse komm ich nicht ganz mit. Wie kommt man denn hier auf die Abschreibungen von 8000?

    Und bei der Fallstudie 6 Unternehmen G (latente Steuern):

    Da werden ja die Finanzierungskosten als latente Steuerschuld angesetzt. Eigentlich müsste es ja eine Steuerforderung sein oder? Da im diesen Jahr im IFRS Abschluss weniger Steuern gezahlt werden (da es hier abzugsfähig ist) und in der Steuerbilanz mehr Steuern gezahlt werden (da sie hier erst abzugsfähig sind, wenn sie gezahlt werden, also im nächsten Jahr) Blickt da jemand vielleicht durch?

  5. #45
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    Avatar von fa11out
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    also auf die 8000 kommen daher: die 160T / 5 Jahre und da die Afa monatlich zu berrechnen ist: geteilt durch 12 und dann mal die 3 Monate von Juli bis September.

    ---
    Nr. 5 Einbeziehungspflicht
    würde ich auch so sehen, da es ausreicht wenn man die Mehrheit der Mitglieder eines Organs bestimmen kann

  6. #46
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    Avatar von Namsuoires
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    Zitat Zitat von fa11out
    also auf die 8000 kommen daher: die 160T / 5 Jahre und da die Afa monatlich zu berrechnen ist: geteilt durch 12 und dann mal die 3 Monate von Juli bis September.

    ---
    Nr. 5 Einbeziehungspflicht
    würde ich auch so sehen, da es ausreicht wenn man die Mehrheit der Mitglieder eines Organs bestimmen kann
    Ganz genau, nach IFRS darf man nämlich monatlich abschreiben, was im UGB nicht gestattet ist.

  7. #47
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    Avatar von Namsuoires
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    Zitat Zitat von fa11out
    ---
    Nr. 5 Einbeziehungspflicht
    würde ich auch so sehen, da es ausreicht wenn man die Mehrheit der Mitglieder eines Organs bestimmen kann
    Sehe gerade, dass ich mich da verlesen habe. X-AG ist ja das MU und Z-AG das TU. Daher besteht selbstverständlich ein Control-Tatbestand und somit Einbeziehungspflicht. Danke fürs Vergleichen!

  8. #48
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    Zitat Zitat von Namsuoires
    Folgendes Beispiel:
    Zwischenergebniseleminierung, Aufwand- und Ertragskonsolidierung:
    MU liefert an das TU 100 Stück der Ware A. Die Herstellungskosten betragen EUR 10 pro Stück. Der Rohaufschlag des MU beträgt 20 %. Am Ende des Jahres liegen beim Tochterunternehmen aus diesem Einkauf noch Waren im Wert von 240 unbearbeitet auf Lager. Der Weiterverkauf der Waren durch die Tochter erfolgen ohne weitere Bearbeitung.

    Wie hoch ist das zu eliminierende Zwischenergebnis? Wie lauten die Konsolidierungsbuchungen in der Bilanz und der GuV (Aufwands- und Ertragskonsolidierung) bei getrennten Buchungskreisen isoliert für diesen Sachverhalt.


    Meine Antworten:
    1) Zwischenergebnis = 240 / 12 = 20 * (10 * 20%) = 40 (ODER 240 - 240/1,20)
    Das zu eliminierende Zwischenergebnis ist EUR 40.

    2)a)
    Konsolidierung - Eliminierung Zwischenergebnis:
    Bilanzgewinn EUR 40 / Konzernvorräte EUR 40

    2)b)
    Aufwands- und Ertragskonsolidierung:
    Umsatzerlöse EUR 1.200 / Aufwände EUR 1.200

    Konzernvorräte am Stichtag: EUR 200
    Umsatzerlöse des Konzerns am Stichtag: EUR 960
    Aufwände des Konzerns am Stichtag: EUR 1.000
    Jahresüberschuss des Konzerns am Stichtag: EUR 160

    Kann das jemand bestätigen?
    2)b) stimmt so meiner Meinung nach nicht ganz: Und zwar wurde beim TU ja nicht der komplette Aufwand in Höhe von 1.200 erfasst, sondern nur der Aufwand, der auf die bereits verkauften Waren entfällt (960 €) (vgl. der wareneinsatz wird erst bei verbrauch/verkauf erfasst) => der Rest, 240, ist noch auf Lager => aus Konzernsicht handelt es sich hier um eine Bestandsveränderung in dieser Höhe => BS:
    Umsatzerlöse 1200
    an Aufwand 960
    an Bestandsver. 240

    müsste so passen...lass mich aber gern belehren
    Nichts das sich zu haben lohnt, fällt einem in den Schoß...

  9. #49
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    Avatar von bravoSX
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    Zitat Zitat von matthias06012
    2)b) stimmt so meiner Meinung nach nicht ganz: Und zwar wurde beim TU ja nicht der komplette Aufwand in Höhe von 1.200 erfasst, sondern nur der Aufwand, der auf die bereits verkauften Waren entfällt (960 €) (vgl. der wareneinsatz wird erst bei verbrauch/verkauf erfasst) => der Rest, 240, ist noch auf Lager => aus Konzernsicht handelt es sich hier um eine Bestandsveränderung in dieser Höhe => BS:
    Umsatzerlöse 1200
    an Aufwand 960
    an Bestandsver. 240

    müsste so passen...lass mich aber gern belehren
    Könnte es sein dass bei der G+V auch so gebucht wird?

    Ich würde da so buchen:
    Umsatzerlöse 240 --> der Rest wurde ja realisiert und ist somit nicht auszubuchen
    Bestandsveränderung 200 (wurde erhöht) die vorräte sind noch auf lage (ohne Gewinn)
    Jahresüberschuss 40 (dieser Gewinn wurde noch nicht realisiert)

  10. #50
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    Avatar von Namsuoires
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    Beim dem Beispiel ist zu beachten, dass man nur die Konsolidierungsbuchungen anführen muss. Ich meld mich später wieder, schau mir das am Abend in Ruhe an.

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