Dann beziehst du dich wohl nicht auf die Fachprüfung vom 07.07.2007Zitat von fa11out
Hier steht nämlich "Wählen Sie dabei zwischen Einbeziehungspflicht, -wahlrecht und -verbot im Sinne der Vollkonsolidierung.
in der Angabe steht nichts von Vollkonsolidierung "[...] hinsichtlich der Pflicht des MU zur Erstellung eines Konzernabschlusses "
Ansonsten wird ja immer nach Vollkonsolidierung gefragt und war deshalb bischen vewirrt. Hab jetzt nochmal nachgelesen und es steht, dass man bei Gemeinschaftsunternehmen anstatt Quotenkonsolidierung die Equity-Bewertung anwenden darf.
Dann beziehst du dich wohl nicht auf die Fachprüfung vom 07.07.2007Zitat von fa11out
Hier steht nämlich "Wählen Sie dabei zwischen Einbeziehungspflicht, -wahlrecht und -verbot im Sinne der Vollkonsolidierung.
Also ich würde da so antwortenZitat von Namsuoires
:
Nr. 1 Einbeziehungspflicht (Control-Tatbestand)
Nr. 2 Einbeziehungspflicht (Stimmrechtsmehrheit, 45 % von 80% (100 % - 20 %))
Nr. 3 Einbeziehungsverbot (aufgrund der GEMEINSAMEN Führung)
da war ich mir auch nicht sicher, eigentlich kann es ja in den Konzernabschluss einbezogen werden. Aber es steht ja im Sinne der Vollkonsolidierung. Das wird es ja nicht, also eher Verbot..
Nr. 4 Einbeziehungswahlrecht (unwesentlichen Charakter)
Nr. 5 Einbeziehungspflicht (Control-Tatbestand gegeben, da es ausreicht wenn ein Organ bestimmt werden kann)
Vielleicht hat ja jemand noch Lust die anderen Ergebnisse zu vergleichen..
Wie genau lernt ihr eigentlich den IFRS Teil, bei einigen Beispielen, wie z.B. Beispiel 2 Investitionszuschüsse komm ich nicht ganz mit. Wie kommt man denn hier auf die Abschreibungen von 8000?
Und bei der Fallstudie 6 Unternehmen G (latente Steuern):
Da werden ja die Finanzierungskosten als latente Steuerschuld angesetzt. Eigentlich müsste es ja eine Steuerforderung sein oder? Da im diesen Jahr im IFRS Abschluss weniger Steuern gezahlt werden (da es hier abzugsfähig ist) und in der Steuerbilanz mehr Steuern gezahlt werden (da sie hier erst abzugsfähig sind, wenn sie gezahlt werden, also im nächsten Jahr) Blickt da jemand vielleicht durch?![]()
also auf die 8000 kommen daher: die 160T / 5 Jahre und da die Afa monatlich zu berrechnen ist: geteilt durch 12 und dann mal die 3 Monate von Juli bis September.
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Nr. 5 Einbeziehungspflicht
würde ich auch so sehen, da es ausreicht wenn man die Mehrheit der Mitglieder eines Organs bestimmen kann
Ganz genau, nach IFRS darf man nämlich monatlich abschreiben, was im UGB nicht gestattet ist.Zitat von fa11out
Sehe gerade, dass ich mich da verlesen habe. X-AG ist ja das MU und Z-AG das TU. Daher besteht selbstverständlich ein Control-Tatbestand und somit Einbeziehungspflicht. Danke fürs Vergleichen!Zitat von fa11out
2)b) stimmt so meiner Meinung nach nicht ganz: Und zwar wurde beim TU ja nicht der komplette Aufwand in Höhe von 1.200 erfasst, sondern nur der Aufwand, der auf die bereits verkauften Waren entfällt (960 €) (vgl. der wareneinsatz wird erst bei verbrauch/verkauf erfasst) => der Rest, 240, ist noch auf Lager => aus Konzernsicht handelt es sich hier um eine Bestandsveränderung in dieser Höhe => BS:Zitat von Namsuoires
Umsatzerlöse 1200
an Aufwand 960
an Bestandsver. 240
müsste so passen...lass mich aber gern belehren![]()
Nichts das sich zu haben lohnt, fällt einem in den Schoß...
Könnte es sein dass bei der G+V auch so gebucht wird?Zitat von matthias06012
Ich würde da so buchen:
Umsatzerlöse 240 --> der Rest wurde ja realisiert und ist somit nicht auszubuchen
Bestandsveränderung 200 (wurde erhöht) die vorräte sind noch auf lage (ohne Gewinn)
Jahresüberschuss 40 (dieser Gewinn wurde noch nicht realisiert)
Beim dem Beispiel ist zu beachten, dass man nur die Konsolidierungsbuchungen anführen muss. Ich meld mich später wieder, schau mir das am Abend in Ruhe an.
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