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Thema: FP Wirtschaftsprüfung GK

  1. #51
    Golden Member Bewertungspunkte: 5
    Avatar von bravoSX
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    Zitat Zitat von Namsuoires
    Beim dem Beispiel ist zu beachten, dass man nur die Konsolidierungsbuchungen anführen muss. Ich meld mich später wieder, schau mir das am Abend in Ruhe an.
    So ein ähnliches Beispiel ist im Skript auch drinnen, habs von da abgeleitet..

  2. #52
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    Rotes Gesicht Alte Klausuren

    Hätte ein paar Fragen zur Konsolidierung bei alten Klausuren:

    Angabe Bilanz erstes Jahr:
    MU: Forderungen verb. Unternhemen 90
    TU: Verbindlichkeiten verb Unternehmen 110

    Konsolidierung:
    Verbindlichkeiten verb. Unternehmen 110
    an Forderungen verb. Unternehmen 90 und Rücklagen 20

    Angabe Folgejahr:
    MU: Forderungen verb. Unternehmen 70
    TU: Verbindlichkeiten verb. Unternehmen 80

    Konsolidierung:
    VB verb Unternehemn 80 an FO verb Unternehmen 70 + Gewinnrücklagen 10

    Muss ich die Gewinnrücklagen vom Vorjahr von 20 auch konsolidieren und an was?

    2)
    Folgejahr: Wie muss ich mit einer Grundstücksabwertung umgehen?

    3)
    Folgejahr: Patent von 50 wurde angemeldet?


    Danke für Hilfe

  3. #53
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    Avatar von fa11out
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    Zitat Zitat von CEder
    Hätte ein paar Fragen zur Konsolidierung bei alten Klausuren:

    Angabe Bilanz erstes Jahr:
    MU: Forderungen verb. Unternhemen 90
    TU: Verbindlichkeiten verb Unternehmen 110

    Konsolidierung:
    Verbindlichkeiten verb. Unternehmen 110
    an Forderungen verb. Unternehmen 90 und Rücklagen 20

    Angabe Folgejahr:
    MU: Forderungen verb. Unternehmen 70
    TU: Verbindlichkeiten verb. Unternehmen 80

    Konsolidierung:
    VB verb Unternehemn 80 an FO verb Unternehmen 70 + Gewinnrücklagen 10

    Muss ich die Gewinnrücklagen vom Vorjahr von 20 auch konsolidieren und an was?

    2)
    Folgejahr: Wie muss ich mit einer Grundstücksabwertung umgehen?

    3)
    Folgejahr: Patent von 50 wurde angemeldet?


    Danke für Hilfe
    1) die Gewinnrücklagen sind im Folgejahr auch wieder gegen die Beteilung zu buchen

    2) wenn die Vermögensgegenstände im Wert sinken ist dies dementsprechend bei der Abschreibung der Reserven zu beachten

    3) hat keine Auswirkung

  4. #54
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    Hei, bin beim Lernen der Folien vom Pawlowski (IAS 32 und 39 - Finanzinstrumente), hab den Kurs schon im SS besucht und daher den Bitzyk gehabt.

    Kann mir jemand sagen, ob der Pawlowski zur FP ein Rechenbeispiel bringt oder eher auf die Theorie steht?!?

    Besten Dank

  5. #55
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    Avatar von Namsuoires
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    Zitat Zitat von matthias06012
    2)b) stimmt so meiner Meinung nach nicht ganz: Und zwar wurde beim TU ja nicht der komplette Aufwand in Höhe von 1.200 erfasst, sondern nur der Aufwand, der auf die bereits verkauften Waren entfällt (960 €) (vgl. der wareneinsatz wird erst bei verbrauch/verkauf erfasst) => der Rest, 240, ist noch auf Lager => aus Konzernsicht handelt es sich hier um eine Bestandsveränderung in dieser Höhe => BS:
    Umsatzerlöse 1200
    an Aufwand 960
    an Bestandsver. 240

    müsste so passen...lass mich aber gern belehren
    Hallo,
    Also ich hab mir das jetzt nochmals angeschaut. Und zwar hat meine vorherige Lösung gestimmt. Vorweg: Es ist sind nur nach den Konsolidierungsbuchungen gefragt, und dies auch so als würde man sie getrennt voneinander machen (ansonst könnte man ja mit der GuV Konsolidierung automatisch die Zwischenergebniseliminierung durchführen)
    Und bei der GuV Konsolidierung buchen wir logischerweise die 1.200 Umsätze welche die Mutter gemacht hat gegen die 1.200 Wareneinsatz welche im Tochterunternehmen anfallen.
    Der Wareneinsatz wird selbstverständlich sofort gebucht. Ich kaufe heute als TU Handelswaren im Wert von 1.200. Diese 1.200 gehen als Wareinsatz (Aufwand) in die GuV, 960 gehen als Umsatzerlöse in die GuV und Bestandsveränderung beläuft sich auf 240. Das war also aus der Sicht des TUs.
    MU macht 1200 Umsatzerlöse, 1000 Aufwand und somit 200 Jahresüberschuss.

    somit schaut die GuV des Konzerns wie folgt aus:
    Umsatzerlöse 960 (Umsatz welcher beim Verkauf an Dritte entstanden ist)
    Bestandsveränderung 200 (240 ohne Rohaufschlag)
    Aufwände 1.000 (Aufwände welche dem MU bei der Produktion angefallen sind)
    Jahresüberschuss 160

  6. #56
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    Hallo, weiß vielleicht jemand ob wir IAS 36 lernen müssen? Der kommt nämlich in den alten Fachprüfungen vor, aber ich kann mich nicht erinnern, dass wir ihn in der VO durchgemacht haben.

  7. #57
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    Avatar von Namsuoires
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    Zitat Zitat von iggie
    Hallo, weiß vielleicht jemand ob wir IAS 36 lernen müssen? Der kommt nämlich in den alten Fachprüfungen vor, aber ich kann mich nicht erinnern, dass wir ihn in der VO durchgemacht haben.
    wurde in der VO immer wieder angesprochen.

  8. #58
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    Avatar von fa11out
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    eine Frage:
    [Buchwertmethode] angenommen eine Anlage verliert beim TU an Wert und wird außerplanmäßig mit 10 abgeschrieben. Sie enthielt aber Reserven von 20€. Der Beteiligungsanteil ist 80%.
    Sind die Reserven dann im Rahmen der Konsolidierung mit 8€ abzuschreiben? Bin mir nicht ganz sicher ob das anteilig zu machen ist

  9. #59
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    Avatar von Namsuoires
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    Zitat Zitat von fa11out
    eine Frage:
    [Buchwertmethode] angenommen eine Anlage verliert beim TU an Wert und wird außerplanmäßig mit 10 abgeschrieben. Sie enthielt aber Reserven von 20€. Der Beteiligungsanteil ist 80%.
    Sind die Reserven dann im Rahmen der Konsolidierung mit 8€ abzuschreiben? Bin mir nicht ganz sicher ob das anteilig zu machen ist
    Ja, Abschreibungen der Stillen Reserven, ob planmäßig oder außerplanmäßig sind immer anteilig zu machen.

  10. #60
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    Avatar von bravoSX
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    Zitat Zitat von Namsuoires
    Hallo,
    Also ich hab mir das jetzt nochmals angeschaut. Und zwar hat meine vorherige Lösung gestimmt. Vorweg: Es ist sind nur nach den Konsolidierungsbuchungen gefragt, und dies auch so als würde man sie getrennt voneinander machen (ansonst könnte man ja mit der GuV Konsolidierung automatisch die Zwischenergebniseliminierung durchführen)
    Und bei der GuV Konsolidierung buchen wir logischerweise die 1.200 Umsätze welche die Mutter gemacht hat gegen die 1.200 Wareneinsatz welche im Tochterunternehmen anfallen.
    Der Wareneinsatz wird selbstverständlich sofort gebucht. Ich kaufe heute als TU Handelswaren im Wert von 1.200. Diese 1.200 gehen als Wareinsatz (Aufwand) in die GuV, 960 gehen als Umsatzerlöse in die GuV und Bestandsveränderung beläuft sich auf 240. Das war also aus der Sicht des TUs.
    MU macht 1200 Umsatzerlöse, 1000 Aufwand und somit 200 Jahresüberschuss.

    somit schaut die GuV des Konzerns wie folgt aus:
    Umsatzerlöse 960 (Umsatz welcher beim Verkauf an Dritte entstanden ist)
    Bestandsveränderung 200 (240 ohne Rohaufschlag)
    Aufwände 1.000 (Aufwände welche dem MU bei der Produktion angefallen sind)
    Jahresüberschuss 160
    Sorry hattest recht
    Achso jetzt glaub ich versteh ichs. Wenn die Zwischenergebnisseliminierung schon gemacht wurde muss nur mehr der Aufwand/Ertrag in der G+V geändert werden oder? Wenn das nicht gemacht worden wäre dann würden meine Buchungen stimmen oder?

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