Das mit dem WES stimmt so glaub ich nicht. Er wird erst verbucht, wenn die ware verbraucht / verkauft wurde (das darf jetzt nicht mit dem einkauf verwechselt werden - vgl. Auer buch BWL I)... Das geht auch aus dem Beispiel im Buch hervor S. 66 nr. 2. Daher darf in diesem bsp. nur der WES der bereits verkauften waren beachtet werden.Zitat von Namsuoires
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