Super danke!!Zitat von Namsuoires
Gilt bei anderen Personengesellschaften (also keine persönliche Beteiligung) dann auch die 20%Grenze oder?
Wie ist es eigentlich bei der Schuldenkonsolidierung: Bei der Folgekonsolidierung sind bei den Fachprüfungsfragen ja meistens die Forderungen/Verbindlichkeiten von der Erstkonsolidierung nicht mehr vorhanden. Buch ich die dann einfach so aus oder? Bilanzgewinn/Gewinnrücklagen (da der Bilanzgewinn beim MU ja zu hoch ist)
Danke schonmal![]()
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