die lösung ist so von ihm als pdf-datei in den e-campus gestellt worden. ich schreibe ihm ein email und frage mal nach was jetzt stimmt.
ich lasse es dich dann wissen was stimmt
Zitat von abc
So stimmts
Also hat deine Kollegin wohl eine Zeile vergessen![]()
die lösung ist so von ihm als pdf-datei in den e-campus gestellt worden. ich schreibe ihm ein email und frage mal nach was jetzt stimmt.
ich lasse es dich dann wissen was stimmt
Ich weiß was du meinst, denn im Skript kommt es zur gleichen Situation. Seite 67 Nr. 2. Aber ich verstehe dann eben nicht wie man denn etwas konsolidieren kann, was nicht in der MU und TU GuV ist?Zitat von abc
Müssen wir eigentlich die Buchungssätze im Rahmen der Konsolidierung angeben oder eben "nur" die Beträge einsetzen?
Geändert von matthias06012 (09.02.2009 um 19:02 Uhr)
Nichts das sich zu haben lohnt, fällt einem in den Schoß...
bin
hier ziemlich unschlüssig wegen den Antworten:
1) Es steht nicht wie oft die Größenkriterien überschritten wurde und deshalb weiß ich nicht so genau .... zudem im Skript steht dass der Umsatz nicht >35,04 Mio sein darf und bei den Unterlagen vom Baldauf hingegen 42 Mio. Was ist da dann richtig?
2) ist dort die richtige Antwort JA? Eine Konzernbilanz muss man ja aufstellen weil man eine Quotenkonsolidierung machen muss. Für das Wahlrecht bezüglich Equity Methode fehlt nach meiner Meinung die Angabe zum maßgeblichen Einfluss
Geändert von fa11out (10.02.2009 um 10:00 Uhr)
also bei 1. ist es sicher nein, da das mu ja eine kg ist...
bist du dir sicher? denn es heißt ja " ... jede Kapitalgesellschaft und Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter ..."Zitat von csag5357
e/ so habs jetzt in den Folien rausgesucht:
Mutterunternehmen:
- Kapitalgesellschaft oder
- Personengesellschaft ohne eine natürliche Person als vollhaftender Gesellschafter
- Sitz im Inland
- Mindestens ein Tochterunternehmen
aus meiner Sicht kann eine Kommanditgesellschaft eine Personengesellschaft ohne eine natürliche Person als vollhaftender Gesellschafter sein
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Geändert von Namsuoires (10.02.2009 um 10:54 Uhr)
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Geändert von Namsuoires (10.02.2009 um 10:54 Uhr)
zu 1.) von wo wollt ihr wissen, ob es keinen natürlichen vollhafter gibt?! ist ja nirgends angeführt, und zusätzliche annahmen soll man ja nicht treffen...
wenn es kein natürlichen vollhafter gibt ist es eine sonderform der kg --> gmbh & co kg...
also i würd weiterhin zu nein tendieren!
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