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Thema: Diskussion zur Prüfung Walzel-Wiesentreu

  1. #21
    Member Bewertungspunkte: 3
    Avatar von smockyjo
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    ist das mit den 2 Klausuren am 22./23. bereits fix? Hat er das in der VU bzw. der VO gesagt?

    lg

  2. #22
    Golden Member Bewertungspunkte: 2
    Avatar von bt86_t
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    wann genau sind denn die Prüfungstermine für das PS und die VO?

    Hat jemand von euch die Atworten zu den Fällen, welche im PS durchgenommen wurden? ... konnte leider nicht immer am PS teilnehmen .. währe echt super! meine email: csag4661@student.uibk.ac.at

    Danke im Voraus

  3. #23
    Member Bewertungspunkte: 5

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    Hallo!

    Habe heute ein Email vom Walzel bekommen, dass der fragenkatalog schon online sei, für die prüfung am 23.1.!

    Meine Frage:
    ist die Prüfung am 23.1. schon die Gesamt/Schlussklausur für diese Vorlesung, oder eine Teilklausur für die alten Studiengänge?

    Müsste sie im Falle einer "Gesamt/Schlussklausur" nicht in der Prüfungswoche stattfinden und nach der PS-Klausur? (diese findet bei mir zB erst am 26.1. statt)

    Ich bitte um Aufklärung!

    Lg, Flo

  4. #24
    Golden Member Bewertungspunkte: 20
    Avatar von chris86
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    hey,
    gestern in der VO hat Prof. Walzel gesagt, dass beide Klausuren (VO und PS) zeitlgleich am 22.01.09 im HS A stattfinden!!!!!!!
    Für die VO ist der Fragen katalog relevant und fürs PS die Fälle!!!

    mfg

  5. #25
    Golden Member Bewertungspunkte: 20
    Avatar von chris86
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    wegen den Fällen - ich hab nur:

    Fall1:
    a) Gewerbeordnung --> Bezirksverwaltung, BH, Stadtmagistrat
    b) Gewerbeordnung/Baurecht --> Gemeindebehörde, Bürgermeister
    c) Tierschutzgesetz --> Bezirksverw. Behörde
    d) Straßenverkehrsordnung --> Bezirksverw. Behörde, Polizeidirektion

    Fall3:
    a) keíne Befangenheit
    b) Antragsrecht besteht nicht (Schwiegervater ist nicht Partei)
    c) keine Lebensgemeinschaft --> kein Befangenheitsgrund
    und im letzten Absatz: Bürgermeister befangen, Gemeinderat nicht, weil er nur geleitet hat!

    Fall6:
    Parteístellung A & N

    Fall17:
    a) nicht rechtmäßig (auch wenn sie bevollmächtigt wird)
    b) wie a
    c) wie a
    d) wie a
    e) wäre er voll, darf er nicht zustellen, sonst ok
    f) kann sein, wenn die Adresse nicht stimmt

    bei Rsb Brief (weißer Umschlag --> möglichkeit der Ersatzzuständigkeit)
    a) nicht Rechtmäßig (nicht die Abgabestelle--> selbe Hausnr/Wohnungsnr)
    b) rechtmäßig
    c) nein--> nicht geschäftsfähig
    d) nein (nicht REGELMÄßIG anwesend)
    e) ja
    f) ja, wie bei Rsa

    Fall18:
    a) Datum wann Bescheid geschrieben wurde ist unwichtig --> erst Zustellung
    b) genügt nicht--> Zuständige Behörde muss selbst genannt werden (bei uns Bürgermeister der Gemeinde E.)
    c) braucht konkreten Bescheidaddressaten
    d) grundsätzlich muss Bescheid draufstehen (wenn aus es aus dem Inhalt hervorgeht,dann auch ok)
    e) wenn Bescheid nicht in Amtssprache, dann entfaltet er keine Rechtsmittel
    f) ohne Spruch, kein Beschied (elementarer Bestandteil)
    g) Bescheid muss Bestimmungen nicht extra nennen; Gesetz selbst muss nicht genannt werde, der BEscheid muss im Gesetz nur Deckung finden
    h) kein Fehler --> Einwendung muss nur in Begründung stehen
    i) Begründung (wesentl. Bestandteil)
    --> wird ein Antrag bewilligt, brauchts keine Bergündung
    --> --"-- abgelehnt, muss begründet werden
    --> nur Gesetzesstelle ist zu wenig --> Begründungsmangel
    j) Rechtsmittelbelehrung (welche Frist, welches Rechtsmittel, unterliegt welchen Instanzen) --> kein wesentlicher Mangel --> Bescheid besteht
    k) ???
    l) Grundsätzlich sind BEscheide zu unterschreiben
    --> ausser Fertigungsklausel ( "für den Bürgermeister..." ...)

    Fall19:
    a) Berufung als unbegründet abzuweisen
    b) kein wesentlicher Mangel: --"--
    c) Motive egal: --"--
    d) wesentlicher Verfahrensmangel --> Bescheid wäre aufzuheben
    e) Überprüfung
    f) jedenfalls wird Nichtigkeit erlangt --> Bescheid wird aufgehoben
    g) Berufung unzulässig


    so, mehr hab ich nicht!!!
    wenn wer was auszubessern hat...bitte!!
    und wäre nett, wenn jemand andere Fälle postet...
    danke und schönes WE

  6. #26
    Golden Member Bewertungspunkte: 2
    Avatar von bt86_t
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von chris86
    hey,
    gestern in der VO hat Prof. Walzel gesagt, dass beide Klausuren (VO und PS) zeitlgleich am 22.01.09 im HS A stattfinden!!!!!!!
    Für die VO ist der Fragen katalog relevant und fürs PS die Fälle!!!

    mfg
    Ich dachte die VO Prüf. ist in der Prüfungswoche im Feber! Stimmt das wirklich mit dem 22.1?

  7. #27
    Golden Member Bewertungspunkte: 20
    Avatar von chris86
    Registriert seit
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    413
    also am semesterbeginn hat er gsagt, dass die VO klausur am 23.1 is, und die PS klausur am 22.1 !!!!
    und letzten DO hat er dann gsagt, dass beide klausuren am 22.1 im HS A sind, weil der saal "university of new orleans" zu klein is....
    mfg

  8. #28
    Anfänger Bewertungspunkte: 0

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    Hallo!

    Also so wie ich das gehört habe ist das die Abschlussklausur am 23.1. (weiss jetzt nur Bachelor)

    Aber muss man sich da anmelden für die Prüfung? Hab da ganz verschiedene Sachen gehört!

  9. #29
    Anfänger Bewertungspunkte: 0

    Registriert seit
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    muss man sich für die vo prüfung anmelden?

  10. #30
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 71
    Avatar von volkswirt
    Registriert seit
    07.10.2006
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    1.594
    Hi!

    Also im zweiten Abschnitt Diplom passieren solche Sachen auch hin und wieder. Man schreibt eine Fachprüfung, die eigentlich in der Prüfungswoche stattfinden soll bereits vorher (wie in diesem Fall).

    Dann wird folgendermaßen vorgegangen: Du schreibst die Prüfung vorher und musst dich innerhalb der Prüfungsanmeldungsfrist für die Prüfung anmelden, die du bereits vorher geschrieben hast, damit das Prüfungsamt die Noten eintragen kann.

    Also ich kann mir vorstellen, dass es in diesem Fall gleich abläuft!

    Aber am besten mal nachfragen!

    MfG
    Alle Angaben sind ohne Gewehr und Pistole!

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