Die GewinnRL werden nicht NOCHMALS belastet. In t1 wurden die in t0 aufgedeckten stillen Reserven in Höhe der Abschreibung gegen den Bilanzgewinn verbucht, der Bilanzgewinn in t1 ist also um die Abschreibung geringer. Nun muss sich der verringerte Bilanzgewinn von t1 wohl auf t2 auswirken, und zwar in den GewinnRL. Würden die GewinnRL in t2 nicht weniger, wäre zwar der Bilanzgewinn in t1 gekürzt worden, im kommenden Jahr scheint in den GewinnRL aber wieder der höhere Vorjahresgewinn auf. Dies gilt es eben zu korrigieren.
Es werden also die GewinnRL in t2 nicht NOCHMALS belastet, sondern es wird nur die Verkürzung des Bilanzgewinns von t1 konsequent in t2 weitergeführt.
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