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Thema: Folgekonsolidierung Frage

  1. #1
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    Avatar von bravoSX
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    Folgekonsolidierung Frage

    Hätte eine Frage zu der Folgekonsolidierung:
    Es heiß ja:

    Wertänderungen an den ursprünglich aufgelösten stillen Reserven bzw. Lasten werden erfolgswirksam verbucht, falls sie das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. (t1)

    Wertänderungen an verteilten Unterschiedsbeträgen, die in Vorperioden verrechnet wurden, sind erfolgsneutral zu behandeln.

    Beim ersten Punkt wird ja der Bilanzgewinn um die Abschreibungen verringert.
    Nun bucht man aber in t2, den Betrag von t1 um den der Bilanzgewinn verringert wurde erfolgsneutral über die Gewinnrücklagen ein. Nun ist mir aber nicht ganz klar, wieso die Gewinnrücklagen in t2 nochmals belastet werden.

    Danke schon mal

  2. #2
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    Die GewinnRL werden nicht NOCHMALS belastet. In t1 wurden die in t0 aufgedeckten stillen Reserven in Höhe der Abschreibung gegen den Bilanzgewinn verbucht, der Bilanzgewinn in t1 ist also um die Abschreibung geringer. Nun muss sich der verringerte Bilanzgewinn von t1 wohl auf t2 auswirken, und zwar in den GewinnRL. Würden die GewinnRL in t2 nicht weniger, wäre zwar der Bilanzgewinn in t1 gekürzt worden, im kommenden Jahr scheint in den GewinnRL aber wieder der höhere Vorjahresgewinn auf. Dies gilt es eben zu korrigieren.

    Es werden also die GewinnRL in t2 nicht NOCHMALS belastet, sondern es wird nur die Verkürzung des Bilanzgewinns von t1 konsequent in t2 weitergeführt.

  3. #3
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    Avatar von bravoSX
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    Was ich noch nicht ganz verstehe. Wird der bilanzgewinn von t1 dann anfang des Jahres t2 in die Gewinnrücklagen eingebucht?

    Deshalb nehme ich dann bei der Folgekonsolidierung t2 die Gewinnrücklagen von der Erstkonsolidierung her und muss diese dann um die Abschreibungen korrigieren? (So würde es für mich Sinn machen, wenn man immer die Gewinnrücklagen der Erstkonsolidierung hernehmen müsste)

    Danke schon mal
    Geändert von csaf9341 (23.12.2008 um 12:04 Uhr)

  4. #4
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    Der Bilanzgewinn von t1 wird ja in den Einzelabschlüssen schon in die GewinnRL von t2 eingebucht, aber eben der gesamte Bilanzgewinn ohne Abschreibungen aus dem Konzernabschluss. Bei der Kapitalkonsolidierung von t2 muss dann die Änderung des Bilanzgewinns (des Konzerns) von t1, die in den Einzelabschlüssen noch nicht berücksichtigt ist, verbucht werden - aber eben erfolgsneutral gegen die GewinnRL.

    Anders ausgedrückt: in t1 ist der Bilanzgewinn des KONZERNS vor der Konsolidierung um die Abschreibungen der stillen Reserven zu hoch, da jene Abschreibungen nur im KONZERNAbschluss berücksichtigt werden. in t2 sind die GewinnRL des Konzerns vor der Konsolidierung dementsprechend auch zu hoch. Deshalb müssen die GewinnRL vermindert werden.

    Hoff so ist es klar.

  5. #5
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    Avatar von striazzi
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    ich hätte auch noch eine frage zu einem anderen beispiel

    folgekonsolidierung nach der neubewertungsmethode bei der fp vom 28. märz 08, folgende angabe:

    "Die am Ende dieses Jahres beim TU auf Lager liegenden Vorräte stammen zu 50% aus konzerninternen Lieferungen. Der Warenwert dieser Vorräte liegt um 15% über den Konzernherstellungskosten."

    wie muss ich das den behandeln? ich steh da wohl gerade auf der leitung.

    vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, danke schonmal
    Läuft...

  6. #6
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    Zitat Zitat von striazzi
    ich hätte auch noch eine frage zu einem anderen beispiel

    folgekonsolidierung nach der neubewertungsmethode bei der fp vom 28. märz 08, folgende angabe:

    "Die am Ende dieses Jahres beim TU auf Lager liegenden Vorräte stammen zu 50% aus konzerninternen Lieferungen. Der Warenwert dieser Vorräte liegt um 15% über den Konzernherstellungskosten."

    wie muss ich das den behandeln? ich steh da wohl gerade auf der leitung.

    vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, danke schonmal
    Hallo, hoffe ich erzähl nichts falsches, aber ich denk die aufgeschlagenen Herstellungskosten, die über den Konzernherstellungskosten liegen gehören raus und vermindern dann den Konzernbilanzgewinn über die GuV

    Vorrat * 50% dann hast mal den Teil, der aus konzerninternen Lieferungen resultiert und von diesem Teil rechnest dann die 15% an Gewinn raus, die beim Verkauf zB von Mutter an Tochter auf die HK der Mutter draufgeschlagen wurden!

  7. #7
    Senior Member Bewertungspunkte: 5
    Avatar von striazzi
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    @csae2348
    danke für die schnelle antwort. verrechne ich dann den betrag in der bilanz mit dem konzernbilanzgewinn? weil guv muss ich ja keine aufstellen...
    Läuft...

  8. #8
    Golden Member Bewertungspunkte: 36

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    Zitat Zitat von striazzi
    @csae2348
    danke für die schnelle antwort. verrechne ich dann den betrag in der bilanz mit dem konzernbilanzgewinn? weil guv muss ich ja keine aufstellen...
    Entweder mit den Rücklagen oder mit dem BG - möchte dir jetzt nichts falsches sagen! Eher mit dem BG weil in diesen sind sie ja schließlich eingegangen...

  9. #9
    Senior Member Bewertungspunkte: 5
    Avatar von striazzi
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    alles klar, vielen dank
    Läuft...

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