
Zitat von
trinity
Lieber Lucas!
Herzlichen Dank, doch ich kenne diesen Newsletter. Das hab ich auch nicht gemeint.
Konkret geht es mir mehr um die Frage der Fachprüfungen. Soweit ich in Erfahrung bringen konnte kann eine Fachprüfung des 2. Abschnittes erst nach Ausstellung des Diplomzeugnisses 1. Abschnitt abgelegt werden. Ist das wahrheitsgemäß oder hab ich da eine Falschauskunft erhalten?
Bei mir würde sich bei Nichtzuteilung von VWL I der Übergangszeitraum auf 3 Semester erstrecken (siehe recent posting).
Bin Dir für eine Auskunft bereits vorab dankbar, mach mir nämlich echt Sorgen.
regards trinity
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