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Thema: Gültigkeit Uni-Emailadressen

  1. #1
    Golden Member Bewertungspunkte: 24
    Avatar von Slasher
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    16.09.2003
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    Gültigkeit Uni-Emailadressen

    Ich habe gerade ein Problem, weil ich wissen müsste wie lange eine Uni-email Adresse noch erreichbar ist? Wie ist das bei Studenten, wenn die exmatrikuliert sind? Und wie ist es bei langjährigen Uni-Angestellten, wenn die die Uni verlassen?

    Wäre sehr wichtig, ich hoffe es weiß jemand was?

  2. #2
    Forum Star Bewertungspunkte: 99
    Avatar von Kassad
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    03.09.2007
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    2.091
    studenten
    Die Benutzungsbewilligung läuft mit dem Ende der Zulassung zum Studium (früher: Exmatrikulation) ab.
    Hinweis: Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn keine Fortsetzungsmeldung (früher: Inskription) erfolgt. Weitere Informationen zu: Zulassung zum Studium, Studienbeitrag und Beurlaubung vom Studium.

    Vorgehensweise des ZID: Nach dem Ende der Zulassungsfrist (30. November für das Wintersemester bzw. 30. April für das Sommersemester) wird überprüft, welche Studierenden nicht mehr zugelassen sind. Diese erhalten eine Frist um ihre Daten zu sichern. Spätestens 30 Tage vor Ablauf erfolgt eine Ablaufwarnung via E-Mail an die Uni-Mailadresse, danach wird die Benutzungsbewilligung automatisch gesperrt. Eine Verlängerung über diesen Termin hinaus ist nicht möglich.
    uni-bedienstete
    In der Regel gelten persönliche und projektbezogene Benutzungsbewilligungen fünf Jahre ab Ausstellung der Bewilligung. Eine Ausnahme bilden die so genannten "Lehrveranstaltungsbewilligungen", die maximal ein Jahr gelten.
    Um die Verwaltung zu vereinfachen und den Leitern der Einrichtungen einen genaueren Überblick zu verschaffen, versendet der ZID einmal jährlich einen Sammelantrag, auf dem alle gültigen Benutzungsbewilligungen verzeichnet sind und mit dem diese zur weiteren Verlängerung oder zur Löschung an den ZID gemeldet werden.
    Wenn eine Benutzungsbewilligung zur Löschung vorgesehen ist, räumt der ZID dem betroffenen Benutzer eine zweimonatige Frist ein, um wichtige Daten zu sichern oder auch um eine allfällige Verlängerung der Benutzungsbewilligung durch den Institutsvorstand erwirken zu können. Zur Information der Benutzer über die bevorstehende Löschung der Bewilligung versendet der ZID zwei Monate und einen Monat vor Ablauf eine Ablaufwarnung per E-Mail.

  3. #3
    Golden Member Bewertungspunkte: 24
    Avatar von Slasher
    Registriert seit
    16.09.2003
    Beiträge
    258
    Vielen Dank nen, auf das war ich auch gestoßen.

    Aber wie ist das zu verstehen? Wird man vor einem Stichtag unterrichtet und die emailadresse erlischt mit dem Stichtag, oder läuft die Frist ab dann?

    Wenn ein Uni-Angestellter am 01.02. ausscheidet, hat er die Adresse bis 01.04. oder bis wann?

    Ich glaube ich werde mal beim ZID direkt nachfragen.

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