welche fälle wären das? es gibt 2 gruppen, meine ich...
unsere Gruppe schreibt die Schlussklausur am 27.01.
Hallo zusammen!
Könnte mir bitte jemand die Lösungen der Fälle von letzter Stunde irgendwie hier reinstellen, konnte krankheitsbedingt leider nicht kommen. Wäre wirklich sehr dankbar!
Und:
Gibt es vielleicht noch einige Informationen zur Klausur nächste woche, die Donath erwähnt hat??
Vielen Dank im Voraus!!
welche fälle wären das? es gibt 2 gruppen, meine ich...
unsere Gruppe schreibt die Schlussklausur am 27.01.
na ja, die fälle zum kapitel schadensersatzrecht, also die letzten fälle, die behandelt wurden ... ich schreib die ps-klausur am 21.01., daher wäre es sehr hilfreich, wenn ich mir auch die ergebnisse dazu anschauen könnte, ...
na ja, ich wäre sehr dankbar, wenn jemand bereit wäre, die fälle irgendwie ins forum zu stellen und noch wichtige informationen zur klausur preis geben würde, .... ansonsten, noch viel spaß beim lernen!!
Danke!
mfg
also ich versuch es,
Fall 1: 1. subjektives Verzug, also er kann festhalten am Vertrag, nachfrist setzen und zurücktreten,
2. Anzahlung muss zurück gegeben werden, braucht den Rücktritt nicht erklären, Braucht keinen Nachfrist setzen, wenn er auf die Lieferung besteht muss er ihm informieren
Fall 2: 1. Hinterlegung am Leistungsort (Gericht) , Risiko tretet über
2. Käufer muss es bezahlen, zufällige Schaden
Fall 3: Gewährleistung ---> dispositives Recht, also kann man verkürzen wenn beide Einverstanden sind,
so hat er erklärt aber im KSCHG steht dass bei einem einseitigen Handelsgeschäft es nicht erlaubt ist (vlt. war hier ein zwei seitiges Handelsgeschäft, bin mir damit nit sicher
Fall 4: Im Zeitpunkt der Übergabe muss es latent Mangel gegeben sein,
primäre Gewährleistungspfl. kommen in Frage
wegen ggf. Mängel kann man von Kaufvertrag nicht zurücktreten
Kodex ist erlaubt
wie schaut den hier die Rechtslage genau aus? blicke nicht durch
Fall 1: A bergibt B ein Schriftstck Aufrechnungserklrung mit dem
Inhalt, dass ihre gegenseitigen Forderungen (iHv jeweils EUR
1.000,--) hiermit aufgehoben seien.
(i) die Forderung von B gegenber A resultiert aus einem
Kaufvertrag, jene des A gegenber B aus einer Wette.
(ii) die Forderung von B gegenber A resultiert aus einer
verjhrten Schadenersatzforderung, jene des A gegenber B aus
einem Darlehen.
Kompensation?
csak 6752:
Vielen Dank! Hat echt sehr geholfen!
lg
Fall 1, i: Die Wette ist gesetzlich nicht klagbar, in sofern ist die Voraussetzung der Gültigkeit nicht gegeben und außerdem verstoßt es gegen § 1440.
ii: hier sind alle Voraussetzungen gegeben: Gegenseitigkeit, Gleichartigkeit, Gültigkeit, Kein Aufrechnungsverbot (und die Fälligkeit der Forderungen).
=> Kompensation
So hab ich es mir aufgeschrieben bei der Besprechung. Ich hoffe es hilft dir weiter.
lg
Weis jemand von euch ob es auch Musterklausuren von Guido Donaths Prüfungen gibt? Und da meine Mitschrift nicht wircklich berauschend ist weis jemand ob die Auflösungen der Fälle von den Folien auch im Internet zu finden sind oder vl. könnte sie mir jemand e-mailen? rafter@gmx.at
mfg
Zitat von adi-wiwi
danke dir![]()
achso is das, ein teil hat schon am 21. geschrieben...
könntet ihr bitte infos über die prüfung geben?
vielleicht weiß ja noch wer fragen![]()
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