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Thema: Klausur Finanzstrafrecht

  1. #1
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    Klausur Finanzstrafrecht

    Hallo Leute,

    hat nun irgendjemand eine Klausur von Prof. Scheil? Beziehungsweise eine etwas detailiertere Info was den zur Klausur kommt? Wieviel Fragen, etc?

    Besten DANK!!!!

  2. #2
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    Avatar von Ferrari
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    also bei mir wars so...
    da hat er jeden eine frage gestellt, diese allerdings sehr oberflächlich und dann halt ins detail geprüft!

    die fragen waren:

    - Der Versuch (von definition, bis über alles andere was im buch steht)
    - Rücktritt vom Versuch
    - Selbstanzeige

    Was man so hört sind diese Themen generell gerne bei ihm in der Prüfung!

    viel glück
    „Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost

  3. #3
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    Thx...

    Danke für die Info. Aber du hast jetzt von der mündlichen Prüfung geschrieben oder?

    greetz

  4. #4
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    Avatar von Ferrari
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    ah, also ich hab hier die mündliche gemeint ^^

    kann dir aber sagen, selbstanzeige ist auch für die schriftliche ein sehr heißer tipp
    Geändert von Ferrari (18.01.2009 um 18:21 Uhr)
    „Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost

  5. #5
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    Ok...

    hast du auch weitere Infos? Bringt er eher offene Fragen oder Fälle? Wie lange ist die Klausur? Eher kurz oder ziemlich lang (ich mein die VO geht ja 90 Min)...

    Danke nochmal...

  6. #6
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    Avatar von csaf7304
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    Zitat Zitat von Ferrari
    also bei mir wars so...
    da hat er jeden eine frage gestellt, diese allerdings sehr oberflächlich und dann halt ins detail geprüft!

    die fragen waren:

    - Der Versuch (von definition, bis über alles andere was im buch steht)
    - Rücktritt vom Versuch
    - Selbstanzeige

    Was man so hört sind diese Themen generell gerne bei ihm in der Prüfung!

    viel glück
    Hey,

    was für ein Buch hast du gelernt? Dachte dass man da nur die Mitschriften lernen kann. Leider habe ich nicht alle Termine besucht, desshalb traue ich mich nicht über die Prüfung rüber.

  7. #7
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 49
    Avatar von Ferrari
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    ich habe viel von einer mitschrift gelernt, und die oben angesprochenen themen aus dem leitner kopiert
    „Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost

  8. #8
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    ist die klausur aus Finanzstraf- und Finanzstrafverfahrensrecht 1 nun mündlich oder schriftlich? weil auf seiner website was von einer schriftlichen prüfung steht?

    ist die prüfung nun mündlich oder schriftlich? und was ist zu lernen? wäre super, wenn mir das wer sagen könnnte.

    danke!

  9. #9
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    AW auf die Frage!!!

    Hallo Leute...

    ich habe die schriftliche Klausur mitgeschrieben (Es kursierten Gerüchte, dass man bei einer positiven Klausru keine mündliche Prüfung mehr absolvieren muss). Dann musste ich aber trotzdem zur mündlichen Prüfung ran. Er hat nichts von der Klausur erwähnt. Im Gegenteil, er hat sogar gesagt, dass es nicht unbedingt vorausgesetzt wird...

    Ich habe beide Prüfungen mit "gut" bestanden... Wenn ich allerdings nochmal zurück könnte, dann würde ich mir die Klausur sparen.. Bringt ja nichts...

    Einfach mündlich antreten...

  10. #10
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    Avatar von Ferrari
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    jup mündlich antreten

    edit: habs vorher kurz mit finanzrecht verwechselt -.-
    Geändert von Ferrari (30.01.2009 um 14:06 Uhr)
    „Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost

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