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Thema: Klausur Finanzstrafrecht

  1. #11
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    kann man sich auf die klausur auch mit einem buch vorbereiten (welches und wie viele seiten ) oder würdet ihr raten diese vo immer zu besuchen?
    muss man sich zur mündlichen prüfung dann übers lfu anmelden (das geht nämlich) oder macht er das in der vo nach der schriftlichen?

  2. #12
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    für die mündliche prüfung musst du dich ganz normal übers lfu anmelden!
    bei der mündlichen würd ich mich aber nicht all zu sehr auf die schriftliche note verlassen!
    ich hab finanzstrafrecht im ss08 gemacht, und da hat er unsere schriftlichen noten gar nicht berücksichtigt und uns beim mündlichen termin ganz normal geprüft. im ws soll es wieder eher wie beim beiser gewesen sein!

    mitschreiben lohnt sich aber auf alle fälle, da man sich die klausur zumindest als freies wahlfach anrechnen lassen kann!

  3. #13
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    danke für die antwort!
    stoff ist dann bei mündlich und schriftlich der gleiche, oder? aber warum kann man sich die klausur als freies wahlfach anrechnen lassen, das versteh ich echt nicht
    wie viel aufwand soll man für die prüfung ca. einrechnen?

  4. #14
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    der stoff ist der gleiche! ich würde mir va die fallprüfungsschemen gut anschauen, die findest du im leitner aber scheil hat sie sicher auch in der vo zur genüge gemacht. bei uns hat er damals einen fall geprüft wo es auf eine entschuldbare fehlleistung hinausgelaufen ist.
    mit der prüfung ist das so, vorgesehen ist ja eine mündliche fachprüfung. schreibst du jetzt bei der schriftlichen lv-prüfung mit, kann das prüfungsreferat diese note nicht zuordnen und sie landet im lfu-online in der rubrik nicht zugeordnete prüfungen (wie alle noten aus den übungen). nur die note der mündlichen prüfung wird dann richtig zugeordnet.
    als freies wahlfach kannst du dir alles anrechnen lassen, was unter den nicht zugeordneten prüfungen drinnen steht, außer den ganzen sowi fächern.
    dasselbe gilt übrigens für finanzrecht und der klausur aus unternehmenssteuerrecht.

  5. #15
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    danke für deine tipps!!!

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