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Thema: FP SBWL Steuerlehre GK / Unternehmensbesteuerung

  1. #91
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    Avatar von theresa
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    @csaf6433..bedenke, dass du in Österreich einen Verlustausgleich von nur 75% hast...dh du musst mindestens 25% vom Gewinn versteuern und darfst nicht einfach den ganzen Verlust abziehen und dann keinen Gewinn mehr versteeuern

    zum 9.2

    also...ich hab mir das heut in der Früh nochmals durchgelesen...habs zweimal probiert...einmal mit fremdfinanzierung und endfälligem Darlehen...weil tilgung erst am Ende des dritten Jahres ...aber da war mir dann nicht klar was ich mit dem zahlungsüberschuss machen muss...lass ich den ganz ausser ansatz...?
    und wie rechnest du dann bei dem enfälligem Darlehen
    weil mir is dann nicht klar, was bei t3 dann im AHB steht und bei tilgung....

  2. #92
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    ja,dann würd ich also 22,5 versteuern und könnte vom inland 67,5 vortragen und vom auslang 400 vortragen, oder? wären insgesamt 467,5

  3. #93
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    Avatar von theresa
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    hhmmm also du musst 22,5 versteuern
    dann kannst du mit den restlichen 67,5 den verlust der tochter von 400 zum teil ausgleichen...bleibt ein verlust übrig von 332,5 den du ins nächste jahr mitnimmst

  4. #94
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    ok 9.2.
    endfälliges darlehen heisst also, du zahlst es am ende, dann zahlst du während der anderen jahre nur die zinsen: heisst, in t0 hast du -100+50, in t1 25-2,55 in t275-2.55 und in t3 15-51,02 (darlehen) -2,55
    diese werte sind dein zahlungsstrom.
    für die steuerbemessungsgrundlage zählst du von t1 bis t2 noch mal das disagio weg und in t3 zählst du 15-zins -afa-disagio um zur bmg zu kommen, davon die steuer und dann zahlungsstrom minu steuern und davon die bw

  5. #95
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    Zitat Zitat von theresa
    hhmmm also du musst 22,5 versteuern
    dann kannst du mit den restlichen 67,5 den verlust der tochter von 400 zum teil ausgleichen...bleibt ein verlust übrig von 332,5 den du ins nächste jahr mitnimmst
    danke, jetzt versteh ichs!

  6. #96
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    Avatar von theresa
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    ok...darf ich dann noch fragen, warum du erst in t3 die afa wegzählst und nicht schon auch bei t1 und t2...?

  7. #97
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    doch, die afa schon jedes jahr, der unerschied von den ersten jahren zu t3 ist nur der, dass du für den zahlungsstrom bei t3 das darlehen abziehst und für die bmg eben nicht noch mal

  8. #98
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    Zitat Zitat von theresa
    ok ich seh schon, ich häng da noch total im Unklaren...


    5.5

    3)
    Gruppenbesteuerung hier immer ergebnis mutter
    2007:
    22,5 gewinn zu versteuern
    gewinnvortrag für 2008 377,5
    2008
    Gesamtverlust 882,5 keine köst
    2009
    35 gewinn zu versteuern
    verlustvortrag für 2010 777,5
    2010
    gesamtverlust 827,5
    wie kommst du 2008 auf die 882,5?
    ich hab ja verlustvortrag 2007 377,5
    80% von tocher sind 400 die dazukommen
    und 100% von mutter, also die 150

    ergo: 377,5 + 400 + 150 = 927,5 neuer verlustvortrag für 2008
    - oder darf ich beim verlust auch nur 75% des verlusts der mutter vortragen, was dann zu 890 führen würd? ne oder?

  9. #99
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    Avatar von theresa
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    hab mich da verschrieben im ersten jahr

    also
    2007 verlust 332,5
    2008 882,5 (332,5+400+150)

  10. #100
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    bei mir kommt bei der gruppenbesteuerung dann insgesamt, wenn ich auch noch den verkaufserlös reinrechne raus, dass an köst 51,875 zu zahlen sind.
    oder ist der verkaufserlös nur mit dem halben steuersatz zu besteuern?

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