ja,dann würd ich also 22,5 versteuern und könnte vom inland 67,5 vortragen und vom auslang 400 vortragen, oder? wären insgesamt 467,5
@csaf6433..bedenke, dass du in Österreich einen Verlustausgleich von nur 75% hast...dh du musst mindestens 25% vom Gewinn versteuern und darfst nicht einfach den ganzen Verlust abziehen und dann keinen Gewinn mehr versteeuern
zum 9.2
also...ich hab mir das heut in der Früh nochmals durchgelesen...habs zweimal probiert...einmal mit fremdfinanzierung und endfälligem Darlehen...weil tilgung erst am Ende des dritten Jahres ...aber da war mir dann nicht klar was ich mit dem zahlungsüberschuss machen muss...lass ich den ganz ausser ansatz...?
und wie rechnest du dann bei dem enfälligem Darlehen
weil mir is dann nicht klar, was bei t3 dann im AHB steht und bei tilgung....
ja,dann würd ich also 22,5 versteuern und könnte vom inland 67,5 vortragen und vom auslang 400 vortragen, oder? wären insgesamt 467,5
hhmmm also du musst 22,5 versteuern
dann kannst du mit den restlichen 67,5 den verlust der tochter von 400 zum teil ausgleichen...bleibt ein verlust übrig von 332,5 den du ins nächste jahr mitnimmst
ok 9.2.
endfälliges darlehen heisst also, du zahlst es am ende, dann zahlst du während der anderen jahre nur die zinsen: heisst, in t0 hast du -100+50, in t1 25-2,55 in t275-2.55 und in t3 15-51,02 (darlehen) -2,55
diese werte sind dein zahlungsstrom.
für die steuerbemessungsgrundlage zählst du von t1 bis t2 noch mal das disagio weg und in t3 zählst du 15-zins -afa-disagio um zur bmg zu kommen, davon die steuer und dann zahlungsstrom minu steuern und davon die bw
danke, jetzt versteh ichs!Zitat von theresa
ok...darf ich dann noch fragen, warum du erst in t3 die afa wegzählst und nicht schon auch bei t1 und t2...?
doch, die afa schon jedes jahr, der unerschied von den ersten jahren zu t3 ist nur der, dass du für den zahlungsstrom bei t3 das darlehen abziehst und für die bmg eben nicht noch mal
wie kommst du 2008 auf die 882,5?Zitat von theresa
ich hab ja verlustvortrag 2007 377,5
80% von tocher sind 400 die dazukommen
und 100% von mutter, also die 150
ergo: 377,5 + 400 + 150 = 927,5 neuer verlustvortrag für 2008
- oder darf ich beim verlust auch nur 75% des verlusts der mutter vortragen, was dann zu 890 führen würd? ne oder?
hab mich da verschrieben im ersten jahr
also
2007 verlust 332,5
2008 882,5 (332,5+400+150)
bei mir kommt bei der gruppenbesteuerung dann insgesamt, wenn ich auch noch den verkaufserlös reinrechne raus, dass an köst 51,875 zu zahlen sind.
oder ist der verkaufserlös nur mit dem halben steuersatz zu besteuern?
Lesezeichen