könnte mir jemand den rechenweg per veranlagung auch mal aufzeigen?
möchte nämlich wissen, ob man die dividende mit auszahlender stelle im ausland nun begünstigen darf oder nicht?!?
wär euch sehr dankbar![]()
also ich habs so gmacht bei der endbesteuerung:Zitat von why
KESt: Beteiligung Ö 100.000 + Beteiligung I (sondersteuersatz 25% lt § 37 Abs+ Kupon 10.000 + Zinserträge 5.000 + echter st. Gesellschafter 1.000= 1216.000 und davon dann 25 % kest= 54000
dann der rest lt. tarif:
80.000 einkünfte aus gewerbebetrieb+ 5.000 Einkünfte unechter st. Ges. + 1000 echter st. ges. = 86.000 und davon dann lt. Tarif eine Steuer von 88585
DAVON JETZT DIE KESt vom echten st. ges. (250) abziehen, da die KESt praktisch eine vorauszahlung auf die ESt is...
ergibt eine steuerbelastung bei endbesteuerung von: 88335
also die beteiligungnen mit auszahlender stelle in Italien darfst auf keinen fall mit kest besteuern....vermut mal, dass wir das in der klausur auch kommentieren müssen dass von den ausl. beteiligungen nicht die kest sondern eben ein sondersteuersatz (der zufällig gleich hoch ist) angewendet wird..
sorry nochmals!
Geändert von csaf7568 (10.02.2009 um 09:45 Uhr)
könnte mir jemand den rechenweg per veranlagung auch mal aufzeigen?
möchte nämlich wissen, ob man die dividende mit auszahlender stelle im ausland nun begünstigen darf oder nicht?!?
wär euch sehr dankbar![]()
alle dividenden darf man begünstigen - nur bei der kest musst aufpassen..steht im buch auf seite 74 und 75 in der tabelleZitat von beani
@ csaf7568 ... stimmt - werden ja von einer ausländischen Stelle ausbezahlt. ach ... da meint man mal man weiß was ... *g*
edit : dankeschön für deine erklärung =)
Welche Werte habe ich dann in den Jahren 2005 und 2006 bei § 4.1 ermittlung? AK abzgl. AfA, sprich 80.000 und dann 70.000???Zitat von theresa
und zur Ermittlung nach § 5.1, heißt es da nicht im § 6 Abs.1 letzter Satz, dass der Bilanzansatz nicht über den letzten Bilanzansatz hinausgehen darf? blick da gerade nicht durch?!?
Die Dividende aus Italien muss man bei der Endbesteuerung doch auch mit 25% besteuern (§37 Abs 8 ) und nicht nach Tarif... So wie es auch bei der Lösung zu Aufgabe 1.4.2 gemacht wurde.
Oder täusche ich mich da?
ausländische dividenden mit ausländischer auszahlender stelle darf man nicht mit kest besteuern, sie sind aber schon begünstigt (buch s75)
ausl. Einkünft darf man nicht mit der kest besteuern, aber mit einem 25% steuersatz...deshalb kann mans in der selben rechnung berücksichtigen...Zitat von malcolm
ich bessers bei meiner rg oben gleich aus - sorry!!!!!
dann werden per veranlagung nur die dividenden aus österr. und deutschland begünstigt. EK aus gewerbe, Kupon, Zinserträge, unechte und echte stille Beteiligung sind alle unbegünstigt?Zitat von csaf7568
ja genau...- steht ganz genau auf seite 75 im buch - solltest nachlesen wollenZitat von beani
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