Ausschüttungen aus einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft (z.B. GmbH) unterliegen der KESt (25 %) unabhängig der Beteiligungsverhältnisse. - Also EK aus Kapitalvermögen
EDIT: Die Mitunternehmerschaft gilt nur für Personengesellschaften (OG, KG) hier ist der Gewinn wie du richtig schreibst EK aus Gewerbebetrieb und unterliegt immer der ESt, Kapitalgesellschaften unterliegen dem Trennungsprinzip hier unterliegt der Gewinn der KöSt und die Ausschüttung der KESt.
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