Hallo, kann jemand Beispiel 5 vom 15.12.2008 rechnen?
Musterlösungen für FP sind natürlich nicht online. Sondern nur die Lösungen zu seinem Arbeitsskript...lg Theresa
Hallo, kann jemand Beispiel 5 vom 15.12.2008 rechnen?
weiss jemand, ob diejenigen OHNE zusatzstunde (wipäd oder iww) ebenfalls diese bsp mit der investionsionsrechnung zur klausur bekommen???
wäre super, wenn mir das jemand sagen könnte.![]()
@phrak...wenn ich die klausur hätte, würde ich dir das ergebnis online stellen...kannst du mir diese zuschicken?
oder du schreibst die genaue angabe hier hinein...ich glaub die Wenigsten haben diese klausur
csaf9744@uibk.ac.at
wenn ich mich richtig errinnere, hat er mal betont, das man so ein investitionsbeispiel bzw. endbesteuerung/veranlagung schon rechnen können soll.
das mit die sportler hama ja nur mal so erwähnt oder?
da gibs a folie mit nationale/internationale beteiligungserträge:
bezieht sich die auf die gruppenbesteuerung oder allgemein jetzt auf nat./internat. beteiligungserträge???
danke im voraus.
lg
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hat schon jemand versucht das Zahnarztbeispiel zu rechnen bei den Unterlagen im e-campus zur Zusatzstunde
allso ich habe da bei a) einen Nettobarwert von -10138.14
würd mich interessieren was ihr da so habt...habe von den Umsätzen die Aufwendungen auch nochmals weggerechnet und somit nur zusätzliche erlöse von 2600 pro Jahr...ist das richtig? weil dann übersteigt die Afa die Einzahlungen...somit habe ich jedes Jahr einen Verlust...was würdet ihr sagen??
@gerharddistler...der sportler kann mit der gruppenbesteuerung nix zu tun haben. Gruppenbesteuerung betrifft nur Körperschaften und keinesfalls Freiberufler oder Personengesellschaften...wenn dann hat es nur mit beschränkt und unbeschränkte Besteuerung zu tun. Was wird im Inland besteuert und was nicht? Beim Sportler eben die Einkünfte die er im Inland erzielt....
kann mir mal jemand zur kontrolle mal ganz kurz die antwort auf die theorie-frage (2) vom 17.11.07 über die gewinnermittlung posten???
Meine Antwort wäre in etwa:
Darf via E/A-Rechnung nach § 4 (3) die Einkünfte ermitteln, weil er die 400.00EUR Grenze unterschreitet, keiner Rechnungslegungspflicht unterliegt und somit als Minderkaufmann eingestuft wird. Allerdings kann er freiwillig Buch führen und Ermittlung nach § 4 (1) durchführen.
Kann mich aber auch total irren
grüße,
bernhard
Ein Zahnarzt überlegt die Anschaffung eines zusätzlichen Behandlungsstuhles. Das Einkommen des Arztes ohne Anschaffung beträgt € 25000,-- p.a. Die Anschaffungskosten betragen € 30000,-- Die steuerliche Nutzungsdauer beträgt 10 J. Da der Arzt seine Praxis nach fünf Jahren altersbedingt verkaufen wird, beträgt sein Planungshorizont fünf Jahre. Der Restwert des Stuhles kann nach fünf Jahren mit 60% der Anschaffungskosten angenommen werden. Bei einer steuerbegünstigten Veräußerung wird mit einem halben Durchschnittsteuersatz von 20% gerechnet. Die zusätzliche Behandlungseinheit wird jährlich neben der Abschreibung Aufwendungen in Höhe von € 1200 verursachen. Die jährlichen zu erzielenden zusätzlichen Umsatzerlöse betragen € 3800,--. Dem Arzt steht eine Alternativanlage mit einem Zinssatz von 8% vor Steuern zur Verfügung.
a) Ermitteln Sie den Nettobarwert der Investition unter Berücksichtigung von Steuern, wenn §10EStG nicht angewendet wird.
b) Ermitteln Sie den Nettobarwert der Investition, wenn § 10 EStG zur Anwendung kommt.
c) Diskutieren Sie, ob beim konkreten Sachverhalt die Begünstigung gemäß § 10 EStG entscheidungsbeeinflussend wirkt.
Ich habe es schon gerechnet, habe aber keine Ahnung ob meine Ergebnisse richtig sind. Wir können sie ja später vergleichen
mfg
siehe oben...habe es schon probiert, allerdings weiss ich nicht was ich mit dem freibetrag machen soll...das würde ja den gewinn vermindern...also nochmals weniger...hmmm
Ist das das gleiche Beispiel wie aus eurer Zusatzstunde? Ich habe den Kurs vor 2 Semestern gehabt und da haben wir andere Beispiele behandelt.
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