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Thema: FP SBWL Steuerlehre GK / Unternehmensbesteuerung

  1. #81
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    Besten Dank soweit J

    Dann geht’s weiter:
    (Gewinnermittlung)
    Ein bisher im Firmenbuch eingetragener Klient hat von den neuen Regelungen
    zur Buchführungspflicht auf Basis des UGB gehört. Er betreibt ein Einzelunternehmen,
    das über erhebliches Grundvermögen verfügt und Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    vermittelt. Der Umsatz, der auch in den nächsten Jahren nicht steigen
    wird, beträgt € 250.000. Skizzieren Sie die möglichen steuerlichen Folgen
    aus der Gesetzesänderung und beraten Sie ihn hinsichtlich möglicher Gestaltungsvarianten.

    Ist hier die Antwort:?
    Er ist Gewerbetreibender, ne natürl. Person und Vollhafter, fällt aber unter die Umsatzgrenze von 400.000, ist also nicht rechnungslegungspflichtig nach §189 UGB. Also entweder § 4 (3) mit E/A-Rechung, oder er führt freiwillig Buch und ermittelt via § 5 durch Betriebsvermögensvergleich???
    Also nach § 5 natürlich um einiges aufwendiger, hätte aber einige steuerliche Vorteile…. Und die wären dann? J

  2. #82
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    hier ist vielleicht noch zu bemerken, dass jetzt auf einmal grund und boden (was ja lt. angabe ein erheblicher wert ist) steuerlich zu berücksichtigen ist! § 5 - berücksichtigt grund und boden, § 4.1. nicht...
    da hätte vermutlich schwerwiegende folgen für den herren...

    genau - nochwas...hab ich fast überlesen - freiwillig nach § 5 kann man gar nicht führen, wenn man freiwillig bücher führt, dann nach § 4.1

  3. #83
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    es gilt aber auch der als rechnungslegungspflichtig nach § 5.1, der es per Antrag über die Steuererklärung wünscht ODER??? deshalb mein ich schon dass der dann über § 5 zu ermitteln hat?!?

  4. #84
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    Zitat Zitat von theresa
    ok ich seh schon, ich häng da noch total im Unklaren...

    bei der 9.2.07
    hast du da fremdfinanzierung angenommen oder eingenfinanzierung.
    ich habs jetzt mit
    kauf 100.000 berechnet die erlöse...dann mit 10% diskontiert...gibt bei mir einen NBW ohne Steuern von -4024
    vielleicht könntest du da auch kurz sagen, wie du das angeschrieben hast
    ich hab die fremdfinanzierung hier komplett ausser ansatz gelassen

    5.5

    3)
    Gruppenbesteuerung hier immer ergebnis mutter
    2007:
    22,5 gewinn zu versteuern
    gewinnvortrag für 2008 377,5
    2008
    Gesamtverlust 882,5 keine köst
    2009
    35 gewinn zu versteuern
    verlustvortrag für 2010 777,5
    2010
    gesamtverlust 827,5

    köst bei der mutter gesamt: 14,375

    ohne gruppenbesteuerung
    2007
    90 gewinn versteuern
    2008
    kein gewinn
    verlustvortrag 150
    2009
    22,5 zu versteuern
    verlustvortrag 82,5
    2010
    kein gewinn zu versteuern
    verlustvortrag 232,5

    köst 28,125

    tochter:
    2007
    verlustvortrag 500
    2008
    verlustvortrag 1000
    2009
    verlustvortrag 950
    2010
    verlustvortrag 850

    also muss nie versteuert werden

    zu 4) da kommts auf die bewertung an...steuerrecht handelsrecht
    §6 EstG
    und §189 UGB steht alles genau drinnen
    zb muss disagio im steuerrecht aktiviert und über laufzeit abgeschrieben werden, im handelsrecht kann
    firmenwert muss über 15 jahre abgeschrieben werden (entgeltlich) handelsrecht nach laufzeit
    also EGT weniger Afa ergibt Jahresüberschuss - Köst ergibt Bilanzgewinn
    wie kommst du bei 07 auf einen gewinnvortrag, wenn die tochter so viel verlust gemacht hat? ich dachte ich könnte den gewinn der mutter 90 -500 (tochter rechnen) = 410 und dann wär der verlustvortrag 410?

  5. #85
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    Nehmen wir wieder ein Beispiel mit steuerl. Fördermaßnahmen an:

    Wie habe ich hier dann Frage 2 zu lösen, 1 ist ja mittlerweile klar J
    -> Aufgabenstellung:
    1) Ermitteln Sie die jährliche Steuerbelastung unter der Annahme, dass § 10 EStG
    in Anspruch genommen werden kann.
    2) Berechnen Sie die Steuerbelastung unter der Annahme, dass eine freiwillige Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs 1 EStG erfolgt.

    ?????????????

  6. #86
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    Avatar von theresa
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    @beani...freiwillig bilanziert kann nur nach §4.1 werden...§5.1 sind immer gewerbebetriebe

  7. #87
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    @csaf6433...ich hab mich verschrieben, soll verlustvortrag heissen

    der verlust der tochter kann immer nur im Ausmass der Beteiligung bei der Mutter ausgeglichen werden. Gewinne werden der Mutter voll zugerechnet...steht bei steuerrecht 1 köst unter gruppenbesteuerung

  8. #88
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    theresa: bei 9.2 kann man aber, glaub ich, die fremdfinanzierung nicht ausser ansatz lassen!genau das ist ja gefragt!
    also hab ich ein darlehen, so wie dus mir gesagt hast und der zahlungsstrom ist dann -50 (weil ja die hälfte darlehen) dann 22,45 (zins von 2,,55 weg) usw.
    für die steuer hab ich dann noch das disagio und die afa weg.

  9. #89
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    kann jemand die nr. 1 von der klausur 2.7.2004 lösen???
    was mach ich da mit den verbindlichkeiten und dem wareneinsatz??

    irgendwie komm ich nicht weiter...

    wäre super!

  10. #90
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    Zitat Zitat von theresa
    @csaf6433...ich hab mich verschrieben, soll verlustvortrag heissen

    der verlust der tochter kann immer nur im Ausmass der Beteiligung bei der Mutter ausgeglichen werden. Gewinne werden der Mutter voll zugerechnet...steht bei steuerrecht 1 köst unter gruppenbesteuerung
    ja aber wieso kann ich dann nicht 90-400=310 und das ist der verlustvortrag?

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