also einfach weglassen?
das mit dem verkaufserlös hab ich mir auch schon gedacht...allerdings ist hier ja ein verlust zu verzeichnen weil du ja die beteiligung um 1000 gekauft hast und um 800 verkaufst...aber verluste aus beteilungsveräußerungen sind nur mit gewinnen aus bet. ausgleichbar...also so hab ich das zumindest verstanden.
also eigentlich wär ja hier ein verlust von 200,-...wie jetzt dieser genau berücksichtigt wird, kann ich leider auch nicht sagen...ich würd ihn aber weglassen
der halbe DSS würde auch nur angewendet werden, wenn die Beteiligung im Privatvermögen gehalten werden wüde...und nicht im Betriebsvermögen. wenn im Betriebsvermögen dann sind das ganz normale Einkünfte aus Gewerbebetrieb...glaub ich zumindest![]()
also einfach weglassen?
(Körperschaftsteuer)
Eine inländische Kapitalgesellschaft ist zu 100% an einer anderen inländischen
Gesellschaft beteiligt. Der Gewinn der Tochtergesellschaft beträgt jährlich
€ 100.000, die Muttergesellschaft erwirtschaftet keinen eigenen Gewinn. Gewinne
sollen vollständig an die Eigenkapitalgeber ausgeschüttet werden. Es kann
davon ausgegangen werden, dass die Verhältnisse jedes Jahr unverändert bleiben.
Ermitteln Sie die gesamte Körperschaftsteuerzahlung eines Jahres aus diesem
Sachverhalt unter der Prämisse, dass die Steuerbelastung minimiert werden soll.
Gibt’s da einen Haken oder wie löst ihr die Aufgabe???
@csaf6433
hast du die aufgabe von fp 11.3.06 gelöst mit der nullkuponanleihe...hab da ja wiedermal überhaupt keinen tau![]()
also bei der kenn ich mich auch gar nicht aus.
ich würd sagen, dass die köst einfach 25000 ist. weiss nicht, ob es da einen haken gibt...Zitat von beani
köst is einfach 25000...hätt da auch keinen haken gesehen
....
ich habe da noch eine frage zu der 5.aufgabe vom 17.11.2007: was mache ich genau mit den Beteiligungen als echter und unechter sillter gesellschafter? welche muss ich wie berücksichtigen?
danke
gewinnanteile aus unechter stiller beteiligung werden wie einkünfte aus gewerbebetrieb behandelt, also voller DSS... nur die aus echten stillen beteiligungen werden begünstigt bzw. mit der kest behandelt...
würd ich mal sagen???
ist es nicht so dass gewinnanteile der echten stillen gesellschafter kest abzug haben aber dadurch noch nicht endbesteuert sind?
ganz eindeutig beschrieben im steuerrecht 1 auf seite 20
Lesezeichen