Weiß jemand ob man bei der Folgekonsolidierung die Beteiligung wieder gegen den Bilanzgewinn bucht oder gegen die Gewinnrücklagen?
Also z.B.
> > Erstkonsolidierung:
> > Nennkapital 200 / Beteiligung 700
> > Gewinnrücklagen 330
> > Bilanzgewinn 120
> >
> > Folgekonsolidierung
> > Nennkapital 200 / Beteiligung 700
> > Gewinnrücklagen 330+120--> Hier liegt der Unterschied wo ich mir nicht ganz sicher bin (Weil durch die andere Methode ja in diesem Jahr der Bilanzgewinn verfälscht würde)
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