stimmt, wenn die selbsterstelle Software im Konzernabschluss als angekauft gilt, stellt sie eine (klassische) stille Reserve dar.
es ist die Software die den Unterschied ausmacht, denn sie wird wie eine stille Reserven behandelt. Bei den ganzen Beispielen die icht gemacht habe wurde bei immaterillen AV immer so vorgegangen, obwohl sie nach UGB nicht angesetzt werden dürften. Kann sein dass durch die Erwerbsfiktion es nicht mehr als selbsterstelltes sonder als erworbenes im. AV gilt?
stimmt, wenn die selbsterstelle Software im Konzernabschluss als angekauft gilt, stellt sie eine (klassische) stille Reserve dar.
Also habe ich das jetzt richtig verstanden, man berechnet den Firmenwert wie folgt:Zitat von smile
UB 180
- Stille Ress Grundstücke 80
- Stille Res. Maschinen 56
- Stille Res. Vorräte 32
- Software (so eine Art stille Reserve, da noch nicht aktiviert) 8
+ Stille Last durch zu niedrige Rst. 16
--------------------------------------
Firmenwert 20 ???
Stimmt das Ansetzen der stillen Last aufgrund der zu niedrigen Rst auch?
Danke!
nach meinem Dafürhalten: ja
ich habe noch eine Frage zur Berechnung des Firmenwertes
Weiß jemand was man macht wenn die stillen Reserven größer sind als der UB?
Gegeben ist folgendes Beispiel (FP 17. März 2007):
Beteiligung MU 350
- anteiliges EK TU 270
-------------------------
UB aktiv 80
Anteilige stille Reserven (bereits umgerechnet für die Konsolidierung):
Grundstücke 37,5
Maschinen 30
Vorräte 24
Software 15
Stille Last:
Rückstellungen 9
Da in diesem Fall die stillen Reserven größer sind als der UB, sollen die stillen Res. proportional aufgeteilt werden.
Ich würde wie folgt vorgehen:
UB 80
+ stille Last 9
- Software 15
------------------
Zwischensumme 74 --> Ausgangsbasis für Berechnung proport. Verteilung
Summe stille Reserven:
37,5+30+24=91,5
Berechnung des prozent. Verteilungssatzes:
74/91,5=0,80874317
Proport. Aufteilung:
Grundstück 30,3
Maschinen 24,3
Vorräte 19,4
Berechnung des Firmenwerts:
Zwischensumme 74
- prop. stille Res. Grundstücke 30,3
- prop. stille Res. Maschinen 24,3
- prop. stille Res. Vorräte 19,4
--------------------------------------
Firmenwert 0
Weiß jemand ob diese Vorgangsweise so stimmt?
Ich bin mir nicht sicher wie man die Ausgangsbasis für die proportionale Verteilung berechnet (Zwischenergebnis von 74).
Kann es stimmen, dass man zum UB die stillen Lasten hinzuzählt und die Software abzieht?
Ich habe die Software nicht prop. aufgeteilt, da ich mir gedacht habe, dass man den vollen Wert aktiviert der auf den Anteil des MU entfällt.
Ich hoffe, dass meine Ausführungen halbwegs logisch sind und mir jemand helfen kann!
Danke!!
also das mit den UB+Stille Lasten=auflösbare Betrag stimmt sicher. Die Software ist aber identisch wie die anderen st. Reserven zu behandeln. Hinsichtlich ihrer Behandlung ist die Software eine stille Reserve.
danke!!
ich habe leider nicht das ps beim baldauf belegt und in der vo haben wir all dies leider nicht so wirklich behandelt
und wie ist es wenn in der angabe wie bei FP vom Februar 2008 termin steht:
In den Vbl sind stille reserven iHv 20 enthalten.
Kommen die nun mit in das schema wo grunstücke, software, vorräte etc berrechnet werden oder werden diese stillen Reserven seperat behandelt?
sie werden gleich behandelt wie stille Reserven in aktiven Vermögenswerten
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