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Thema: Erstkonsolidierung Frage

  1. #1
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    Avatar von bravoSX
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    Erstkonsolidierung Frage

    Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen?

    Wie ist es denn eigentlich wenn bei der Erstkonsolidierung schon beim MU oder TU Forderungern oder Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen vorhanden sind? Müssen die dann schon konsolidiert werden oder kann ich die einfach in der Bilanz lassen?

    Hat jemand Lust die Ergebnisse der alten Fachprüfungen zu vergleichen, bin grad am rechnen

  2. #2
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    Avatar von fa11out
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    FDG und VBK gegen verbundenen Unternehmen sind in jedem Fall im Rahmen der Schuldenkonsolidierung auszubuchen. Aufrechendifferenzen werden bei der Erstkonsoliderung immer erfolsgsneutral erfasst (über GRL)

  3. #3
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    Avatar von bravoSX
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    Muss man die Aufrechnungsdifferenz beim ersten Mal nicht gegen den Bilanzgewinn verrechnen? (hab ich jetzt im Skript gelesen?) Ist das bei der Erstkonsolidierung also eine Ausnahme mit dem neutralen Verbuchen oder?

    Und wie ist es eigentlich möglich, dass bei der Erstkonsolidierung schon Forderungen/Verbindlichkeiten vorhanden sind? Kommt das so zustande, wenn das TU vorher noch kein TU war und Waren geliefert hat oder?
    Danke!

  4. #4
    Experte Bewertungspunkte: 38
    Avatar von fa11out
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    ja, im jahr der erstkonsoldierung ist es erfolgsneutral ansonsten im folgejahr dann über den bilanzgewinn.

    zu den FDG/VBK gegen verbundene UN:
    z.b. Unternehmen A verkauft Unternehmen B eine Ware. So hat Unternehmen A dann solange es B nicht in den Konsoldierungskreis einbeziehen muss eine normale FDG in der Bilanz stehen. Ist B dann irgendwann einzubeziehen muss bei der Erstkonsoldierung diese FDG als FDG gegen verbunden UN ausgewiesen werden.

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