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Thema: FP 2. Abschnitt + 1. Abschnitt nicht abgeschlossen

  1. #1
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    mir wurde heute gesagt, dass ich mich nur mehr für 2 fp vom 2. abschnitt anmelden kann, nachdem ich den ersten noch nicht abgeschlossen habe..
    wie funktioniert das ganze eigentlich??

    EDIT: Diskussion ausgelagert
    Geändert von Matthias86 (30.01.2009 um 16:17 Uhr)

  2. #2
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    Avatar von Matthias86
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    Zitat Zitat von verena123
    mir wurde heute gesagt, dass ich mich nur mehr für 2 fp vom 2. abschnitt anmelden kann, nachdem ich den ersten noch nicht abgeschlossen habe..
    wie funktioniert das ganze eigentlich??
    Komisch. Es ist ja eigentlich so, dass du mit zwei fehlenden Modulen aus dem 1. Abschnitt eigentlich alles aus dem 2. Abschnitt machen darfst, außer es ist bei einem Kurs der abgeschlossene 1. Abschnitt oder ein bestimmter Kurs aus dem 1. Abschnitt, den du noch nicht gemacht hast, vorausgesetzt (ich gehe davon aus, dass du in einem alten Diplomstudium bist).
    Aber dass man sich mit dem noch nicht abgeschlossenen 1. Abschnitt sich nur für 2 Fachprüfungen aus dem 2. Abschnitt anmelden kann, wäre mir neu.
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  3. #3
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    Stimmt es dass wenn man noch einen Kurs (bei mir Bwl III) aus dem 1.Abschnitt offen hat, man nur eine bestimmte Anzahl von Kursen aus dem 2. Abschnitt haben darf?
    War nämlich beim Prüfungsamt mich für eine Prüfung anmelden, und die meinte ich müsste UNBEDINGT den 1.Abschnitt abschließen, da ich sonst Probleme bekommen könnte.
    Im Moment hab ich aber eigentlich nur 4 Kurse vom 2.Abschnitt...

  4. #4
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    Avatar von Luzl
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    Es gibt einige Kurs im 2. Abschnitt, die den abgeschlossenen 1. Abschnitt/ Abschluss bestimmter Kurse voraussetzen. Das steht dann in der jeweiligen Kursbeschreibung dabei. Darauf solltest du also beim Wählen der Kurs achten.

  5. #5
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    Danke Luzl!
    Aber das meinte ich nicht, sondern dass ich eventuell zu viele Kurse bereits aus dem 2.Abschnitt haben könnte...

  6. #6
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    Avatar von Matthias86
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    Auch bei Manuela kann ich nur die selbe Antwort wie bei Verena geben.
    Ist da irgendeine neue Regelung in Kraft, weil du bist jetzt schon der zweite Fall mit diesem Problem?
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  7. #7
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    Avatar von csaf4783
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    !!!!

    ACHTUNG:

    es scheint eine neue regelung in kraft getreten zu sein!!!!! ich bin selber bwl dipl. studentin und habe mir, um einen polster für den zweiten abschnitt zu machen, einen kurs aus dem ersten abschnitt übrig gelassen! neuerdings (zumindest scheinbar ist das jetzt neu) darf man mit nicht abgeschlossenem ersten abschnitt (und trotz 10 von 12 regelung) maximal 2 fachprüfungen schreiben!!! das heißt es ist jetzt nicht mehr möglich sich einen polster zu machen

    ich war heute selber im prüfungsamt weil ich mich für eine prüfung nicht online anmelden konnte und da wurde ich gefragt wann ich meinen ersten abschnitt abschließe. gott sei dank hab ich wirklich vor das dieses semester zu machen (jetzt am 09. ist die schlussklausur) und nur deshalb, weil ich eben am montag die letzte prüfung aus dem ersten abschnitt habe, durfte ich mich für meine 3. FP anmelden!!!!
    ich habe dann gefragt was denn passieren würde wenn ich die schlussklausur nicht schaffe und somit nicht den ersten abschnitt abschließe- da hat man mir gesagt, dass die FP "zu viel" zwar nicht verfallen, aber ich solange für die weiteren FP´s gesperrt bin bis ich den ersten abschnitt habe!!!
    theoretisch heißt das aber für mich- ich kann zwar wenn ich 10 von 12 kursen habe weiterhin so viele kurse aus dem zweiten abschnitt besuchen, jedoch darf ich maximal 2 FP´s schreiben... also wenn man sich einen polster machen will (und so viele kurse wie möglich aus dem zweiten abschnitt besuchen möchte) und am ende lust hat 7 FP´s zu schreiben (wobei sich natürlich oft auch jedes semester der stoff ändert), dann kann man das machen- jedoch ist das fatal!!!

    und somit hat es die uni wieder mal geschafft, den dipl. leuten eine hürde in den weg zu stellen!!!!

    ~*°*~*°*~*°*~*°*~*°*~*°*~*°*~*°*~*°*~


    Alles ist möglich, unmöglich dauert nur etwas länger.


    ~*°*~*°*~*°*~*°*~*°*~*°*~*°*~*°*~*°*~


  8. #8
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 155
    Avatar von Matthias86
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    Uiiiiii. Da werden jetzt einige Studenten dumm aus der Wäsche schauen, wenn sie von dieser neuen Regelung erfahren werden.

    Aber wieder mal typisch, dass keiner davon informiert wurde. Oder habe ich nur nichts mitbekommen?
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  9. #9
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    Avatar von theresa
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    War heute auch wieder im Prüfungsamt und zu mir wurde das gleiche gesagt. Ich darf erst wieder die nächste FP schreiben, wenn ich den ersten Abschnitt erfolgreich abgeschlossen habe....und mir fehlt nur Recht 2!

    Lg theresa

  10. #10
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    Avatar von samucarlos
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    lol???? kann doch ned sein, ohne ankündigung kann sowas doch ned bestand haben ... ^^ fachschaft vor ....!!!!

    is heute erster april oder dergleichen?

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