
Zitat von
csaf6433
1. wenn man eine Maschine bewertet und sie dann abwertet, dann heisst das ja nur, dass sie bei einem Verkauf jetzt weniger wert wäre; die Abschreibungen berechnet man immer von dem Wert, der also in der Bilanz steht und wenn der sinkt, dann hat man die Abschreibungen zu hoch drin, also muss man sie auch kürzen. Die kürzt man um 50% und die Neubewertungsrücklag löst man auf, der Rest (500) ist Aufwand.
Hilft dir dieser Erklärungsversuch?
Und deine zweite Frage versteh ich nicht ganz, es geht doch nur um ein Jahr, oder, also um die Zinsen von einem Jahr, und die hat man ja damit berechnet...
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