Soweit ich weiß, muss man nicht unbedingt eine Übung aus bürgerlichem Recht haben, sondern kann unter mehreren Fächern wählen. Würde allerdings schon empfehlen eine zu machen, sonst wirds eher schwer zu schaffen sein.
Servus Wirtschaftsrechtler!
Kann mir jemand von euch Auskunft darüber geben, ob eine Übung im bürgerlichen Recht zu empfehlen ist bzw. ob im 1. Abschnitt überhaupt eine Übung gemacht werden muss?
Im Studienplan (§4, Abs. 2) wird nämlich empfohlen im ersten Studienabschnitt eine Übung im öfftlichen oder im bürgerlichen Recht als freies Wahlfach zu absolvieren.
Kennt jemand Eccher/Schumacher?
Soweit ich weiß, muss man nicht unbedingt eine Übung aus bürgerlichem Recht haben, sondern kann unter mehreren Fächern wählen. Würde allerdings schon empfehlen eine zu machen, sonst wirds eher schwer zu schaffen sein.
dankeschön![]()
i wea oane machn
es lebe das hl. Land
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