Hallo Okati.Zitat von okati
das Wirtschaftsrecht wird u.a. dadurch charakterisiert, dass es als Reaktion auf Mängel der Wirtschaftsordnung entstanden ist. Das heißt, dass der Gesetzgeber mit wirtschaftsbezogenen Gesetzen immer nur auf eine Materie reagieren kann und nicht etwa gewisse wirtschaftliche Entwicklungen vorhersehen kann. Da aber die wirtschaftlichen Rahmenbedinungen sich schnell ändern, müssen auch die Wirtschaftsgesetze schnell geändert werden.
Und genau da ist das Spannungsverhältnis zum Legalitätsgrundsatz, der in der Verfassung steht. Dieser fordert vom Gesetzgeber, dass es seine Gesetze möglichst genau formuliert, sodass die Bürger ihr Verhalten danach einstellen können. Eine solch genaue Formulierung ist aber nur dann möglich, wenn sich der Regelungsbereich des Gesetzes nicht ständig ändert. Da dies aber im Bereich der Wirtschaft eben so ist (schnelle Änderungen), kann der Gesetzgeber dieser Forderung des Legalitätsprinzips im Wirtschaftsrecht nicht gerecht werden. Deshalb das Spannungsverhältnis.
Das hat auch der Verfassungsgerichtshof so erkannt und erlaubt deshalb im Wirtschaftsrecht allgemeine Zielformulierungen und unbestimmte Gesetzesbegriffe statt konkrete, genaue und bestimmte Gesetzesbegriffe.
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