HEy!Zitat von Mimi1985
ja i war auch in der VO mitnm Barta und im Walzel, hab mi auch für die prüfung am 15.4 angmeldet =)
i denk schon dass des die richtige is *g*
Hallo,
am 15. April findet ja eine Vorlesungsprüfung statt. Hab mich da angemeldet, weiß aber nicht genau, ob dass die richtige Vorlesung ist. Ich war beim Barta und Walzel. Kann mir da jemand sagen, ob dass die richtige Prüfung für deren Vorlesung ist??
Wäre sehr nett!!
EDIT: Diskussion ausgelagert
Geändert von Matthias86 (08.04.2009 um 19:32 Uhr)
HEy!Zitat von Mimi1985
ja i war auch in der VO mitnm Barta und im Walzel, hab mi auch für die prüfung am 15.4 angmeldet =)
i denk schon dass des die richtige is *g*
Hallo!
Habt ihr eigentlich alle die Folien ausgedruckt oder wie macht ihr das, weil auf der Homepage von Herrn Professor Barta sind ja nicht alle Foliensätze zum öffnen freigeschalten.
Weis jemand wie die Prüfung abläuft?
Offene Fragen oder MPC ?
Habt ihr den Fragenkatalog vom Walzl schon komplett ausgearbeitet?
Mir gehen folgende Fragen ab, wäre nett wenn ihr mir helfen könntet!
Was bedeutet der Grundsatz der Trennung von „Sein und Sollen“? (Gerechtigkeitsformel)
Wie wird der Staat in rechtlicher Hinsicht definiert?
Was besagt das „Legalitätsprinzip
Hab das gleiche Problem.Zitat von lisa.sch
Mir gehen auch die letzten Foliensätze ab. Kann sie uns wer schicken?
Was besagt das „Legalitätsprinzip“?
Der Begriff Legalitätsprinzip hat in der österreichischen Rechtssprache neben der Verpflichtung der Ermittlungsbehörden zur Strafverfolgung eine zweite, grundlegendere Bedeutung. Das Legalitätsprinzip ist hier Teil des rechtsstaatlichen Grundprinzips der Bundesverfassung (andere Grundprinzipien: Bundesstaat, Demokratie, Republik, Gewaltenteilung und Grundrechte) und besagt gemäß Art 18 Abs 1 B-VG, dass die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund von Gesetzen ausgeübt werden darf - es entspricht also grob dem deutschen Begriff des Vorbehalts des Gesetzes. Das Legalitätsprinzip soll das Handeln der Verwaltung für den Bürger vorhersehbar und berechenbar machen und so Willkür (in der BRD: Art. 3 Abs. 1 GG) verhindern.
Wie wird der Staat in rechtlicher Hinsicht definiert?
Staat eine Gebietskörperschaft mit oberster, unabdinglicher Anordnungsgewalt, die Gebiets- und Personenherrschaft ausübt.
Hy, habe die prüfung schon in der prüfungswoche gemacht und mir extra die mühe gemacht den fragenkatalog vom walzl auszuarbeiten. Gekommen ist keine einzige frage von ihm, nur Barta.
Aber als Anlage findet ihr den fragenkatalog von walzl
die " Vorlesungsunterlagen Öffentliches Recht", die jetzt noch im e-campus sind, von wem sind die wenn ich fragen darf?
und was gibt es sonst noch für folien bzw wo finde ich diese?
schreib auch am 15.4.... vielen dank
Hallo!
Könnte jemand vlt die letzten drei, vier Foliensätze hier reinstellen?? Ich habe die letzten Foliensätze nicht runtergeladen und jetzt kann man sie nicht mehr runterladen! Also, wenn sie jemand hätte ich wäre sehr dankbar, wenn er odr sie, die Folien hier herauf laden könnte!
lg und gutes Lernen!![]()
hallo!
dies sollten alle folien sein.
viel spass damit!
Geändert von Matthias86 (09.04.2009 um 22:22 Uhr) Grund: Anhänge wegen möglicher Urheberrechtsverletzung entfernt
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