SoWi Forum Innsbruck - Powered by vBulletin
Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Barta VO Klausur - Frage zur alten K. vom 25.06.02 Gruppe A

  1. #1
    Administrator Bewertungspunkte: 41

    Registriert seit
    05.01.2003
    Ort
    Bruneck/Innsbruck
    Beiträge
    3.255

    Barta VO Klausur - Frage zur alten K. vom 25.06.02 Gruppe A

    Hallo!
    Habe bei folgenden Fragen einige Zweifel:

    Frage 1: Welches der unten angeführten 'Dinge' sind unkörperliche Sachen im Sinnen des ABGB?
    Während ELEKTRISCHER STROM zu den körperlichen Sachen zählt (laut Buch) bin ich mir bei ENERGIE nicht sicher. Was würdet ihr sagen?

    Frage 4: Beispiel Studentenwohnung Miete
    Würde sagen: Ja - konkludent. Was mein ihr dazu?

    Frage 6: Beispiel Einkauf im Supermarkt
    A) Wie ist diese Handlung juristisch zu beurteilen???
    Hierzu habe ich keine Antwort. Weiß jemand von euch vielleicht wie eine solchen Handlung zu beurteilen wäre?

    Danke im Voraus, lg, Martin

  2. #2
    Senior Member Bewertungspunkte: 2

    Registriert seit
    04.06.2003
    Beiträge
    151
    Energie ist auch körperlich laut einer korrigierten alten Klausur...

  3. #3
    Experte Bewertungspunkte: 4
    Avatar von bagu1
    Registriert seit
    02.03.2003
    Beiträge
    702
    Rechte, Sevituten, ROlling stones: alles unkörperlich.

    Strom und Energie = Körperlich.

  4. #4
    Experte Bewertungspunkte: 4
    Avatar von bagu1
    Registriert seit
    02.03.2003
    Beiträge
    702
    Also bevor er ann die Kassa geht wird er inhaber und Besitzer aber kein eigentümer.

    NAch der Kassa ist es ein Diebstahl.

  5. #5
    Experte Bewertungspunkte: 4
    Avatar von bagu1
    Registriert seit
    02.03.2003
    Beiträge
    702
    Ist das Bsp. Mit der Miete das wo der Student abhaut ohne die Miete zu bezahlen.

    Hier würde ich sagen:

    Rechtlich ist die Übermittlung des Geldes durch an die Tür hängen nicht gültig. (Siehe Übergang der Sachen 426 - 42

    - Was kann jemad tun wenn ich auf seinem Grund andauernt parken würde?
    - Welche Gebiete gehören hauptsächlich Privatrecht?

  6. #6
    Administrator Bewertungspunkte: 41

    Registriert seit
    05.01.2003
    Ort
    Bruneck/Innsbruck
    Beiträge
    3.255
    zur ersten Frage würde ich sagen: Besitzstörungsklage
    siehe § 339: "...den Ersatz des erweislichen Schadens gerichtlich zu fordern."
    Wenn ich jetzt mein Fahrzeug auf einem fremden Parkplatz abstellen würde --> Besitzstörungsklage. Wie man weiß hat man dann an den am Besitz Gestörten eine Entschädigung (Geldbetrag) zu bezahlen. Aber wo ist bei einem solchen Vergehen der "erweisliche Schaden"???
    Ich weiß nur, dass dieses Besitzstörungsverfahren oft ausgenützt wird (um Geld raus zu schlagen). Damit meine ich, dass manche Parkplatzbesitzer nur darauf warten einen zu erwischen. Was meint ihr dazu?

    zur zweiten Frage würde ich sagen: Erbrecht, Konsumentenschutz, Versicherungsvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Schadenersatzrecht, Wechsel- und Scheckrecht, Marken- und Musterschutzrecht, Arbeitsrecht

    lg
    martin

Ähnliche Themen

  1. Barta PS Klausur
    Von Blink82 im Forum Recht für Wirtschaftswissenschaften
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 22.06.2005, 22:45
  2. Barta VL + PS Klausur im Herbst
    Von Arthur im Forum Recht für Wirtschaftswissenschaften
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 20.06.2005, 13:43
  3. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 26.01.2005, 09:23
  4. Frage zur Klausur Steckel
    Von moltrasio im Forum BWL I
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 21.01.2004, 15:49
  5. klausur im jänner barta
    Von Dani im Forum Recht für Wirtschaftswissenschaften
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 26.12.2003, 13:56

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  


Studenteninserate.at | Studenteninserate.de | MeinInserat.at | MeinInserat.com | MeinInserat.it | Immobar.it | Mobiler Büroservice+ | Kleinanzeigen Südtirol | RC-Flohmarkt.com | Auswandern nach Südtirol | Annunci Gratuiti