Das klingt für mich auch einleuchtend. Eigentum an einer Liebenschaft erwirbst du ausschliesslich mit Eintragung ins Grundbuch. Wenn der Kaufvertrag ungültig war aus irgendwelchen Gründen, dann hilft nur der Zivilgerichtliche Weg eine Austragung zu erwirken.
Soviel glaube ich noch zu wissen von der Bartha VO letztes Semesters.
Hoffe geholfen zu haben
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