SoWi Forum Innsbruck - Powered by vBulletin
Seite 1 von 7 123 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 70

Thema: FP Steuermanagement Juli 2009

  1. #1
    Neuling Bewertungspunkte: 0

    Registriert seit
    07.05.2003
    Beiträge
    5

    FP Steuermanagement Juli 2009

    Hallo zusammen! Wollt fragen ob der Pircher in der VO irgendwas dazu erwähnt hat, was jetzt genau zur FP kommt. Die 50 Dateien im E-Campus können ja nicht ernst gemeint sein, oder? unübersichtlicher gehts ja wohl kaum noch... hab auch gehört, dass die FP nicht viel mit der VO zu tun haben soll, weil die FP ja der Pummerer zusammenstellt. Stimmt das?

    vielen dank für eure hilfe, lgc

  2. #2
    Senior Member Bewertungspunkte: 7

    Registriert seit
    05.05.2007
    Beiträge
    193
    hallo!

    also wenn man sich die alten klausuren anschaut, braucht man die vo nicht! die unterlagen sind sicher super, damit man auch einen theoretischen hintergrund hat zu den prüfungsfragen! wichtiger ist aber auf jeden fall die alten fps zu üben!

    viel erfolg!

  3. #3
    Golden Member Bewertungspunkte: 18
    Avatar von csag2876
    Registriert seit
    10.07.2006
    Beiträge
    339
    Also ich hab die Fachprüfung schon geschrieben und am wichtigsten waren die Sachen, die der Pummerer in der Zusatzstunde gemacht hat!

    Am besten also alte Fachprüfungen durchrechnen und dazu die theoretischen Grundlagen lernen- Steuerrecht I (also das gelbe Skriptum) hat mir beim Lernen geholfen!

    Lg

  4. #4
    Senior Member Bewertungspunkte: 7

    Registriert seit
    05.05.2007
    Beiträge
    193
    jap ich werde es so machen! eventuell sollte man den sozialversicherungsteil aus dem ps auch noch wiederholen.

    ich hätte gleich zwei fragen, vielleicht kann ja jemand weiterhelfen?

    1) ist die betriebliche vorsorge kasse (1,53 %) tatsächlich nicht von der höchstbemessungsgrundlage sondern immer von ganzen gewinn zu berechnen???

    2) beim geschäftsführergehalt müssen ja eigentlich die lnk abgezogen werden. manchmal habens wir gemacht und manchmal nicht. an was kann man sich orientieren? wenn da steht, dass der geschäftsführer der gmbh 60 000 kostet - dann ist es ja klar. dann muss die gmbh lnk zahlen und der geschäftsführer bekommt um das weniger bezug. in den restlichen fällen, heißt es meist nur, dass ein fremdübliches gehalt von 60 000 gezahlt wird. warum werden hier die lnk nicht berücksichtigt?

    thx für eure hilfe

    lg

  5. #5
    Senior Member Bewertungspunkte: 3

    Registriert seit
    10.11.2006
    Beiträge
    103
    bei der letzten FP waren sechs aufgaben. nur eine theoriefrage: was für sie einen Neugründer empfehlen? Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft?

    die anderen 4 Rechnungen waren ähnlich wie die alten FP. Eine Rechnung war ein wenig schwieriger. Sie behandelte den Veräußerungsgewinn.

    Einfach nur die alten FP durchrechnen und verstehen, dann klappt es sicher

  6. #6
    Senior Member Bewertungspunkte: 7

    Registriert seit
    05.05.2007
    Beiträge
    193
    hallo!

    weiß einer von euch wie das läuft, wenn man sein einzelunternehmen veräußert und die begünstigung mit dem halben steuersatz in anspruch nehmen kann und der laufende gewinn aber nicht entnommen wird???

    wenn er entnommen wird, dann rechnet man den verkaufsgewinn mit dem halben steuersatz und den laufenden gewinn mit dem ganzen, oder?

    wenn der laufende gewinn nicht entnommen wird, wie läuft es dann? kann es sein, dass er dann im ek enthalten ist und mitverkauft wird? also kommt dann nur halber steuersatz zur anwendung? ist jemand anderer meinung?

  7. #7
    Senior Member Bewertungspunkte: 7
    Avatar von csag4074
    Registriert seit
    26.02.2007
    Beiträge
    196
    Hey habt ihr vielleicht Lust die alten FP hier auszuarbeiten? Wenn wir die gemeinsam durchgehen dann müsste dass wohl keine Problem mehr sein oder?

    lg

  8. #8
    Member Bewertungspunkte: 3

    Registriert seit
    16.10.2005
    Beiträge
    71
    Zitat Zitat von csag4074 Beitrag anzeigen
    Hey habt ihr vielleicht Lust die alten FP hier auszuarbeiten? Wenn wir die gemeinsam durchgehen dann müsste dass wohl keine Problem mehr sein oder?

    lg


    heyyyy,.. also ich wäre da volle dabei! ich bin jeden tag ab 9:30 auf der uni;.... wer lust hat zum lernen ist herzlich eingeladen! lg

  9. #9
    Golden Member Bewertungspunkte: 11
    Avatar von csaf7490
    Registriert seit
    18.01.2006
    Beiträge
    450
    Zitat Zitat von csag3420 Beitrag anzeigen
    hallo!

    weiß einer von euch wie das läuft, wenn man sein einzelunternehmen veräußert und die begünstigung mit dem halben steuersatz in anspruch nehmen kann und der laufende gewinn aber nicht entnommen wird???

    wenn er entnommen wird, dann rechnet man den verkaufsgewinn mit dem halben steuersatz und den laufenden gewinn mit dem ganzen, oder?

    wenn der laufende gewinn nicht entnommen wird, wie läuft es dann? kann es sein, dass er dann im ek enthalten ist und mitverkauft wird? also kommt dann nur halber steuersatz zur anwendung? ist jemand anderer meinung?
    ich würde das auch so sehen, garantieren kann ich es aber nicht
    Wenn die Menschen nicht manchmal Dummheiten machten, geschähe überhaupt nichts Gescheites.

  10. #10
    Member Bewertungspunkte: 4

    Registriert seit
    11.08.2005
    Beiträge
    90
    Jemand verkauft sein EU weil er in Pension geht, das 60. Lebensjahr bereits erreicht, keine weiteren Nebeneinkünfte

    Anfangseigenkapital 200.000,-
    Gewinn eines Einzelunternehmens 100.000,- wird nicht entnommen
    Endeigenkapital 300.000,-
    Verkaufswert 500.000,-

    daher zu versteuern 500.000 - 300.000 = 200.000 + 100.000 = 300.000
    EST voll = 140.235 da beide begünstigt sind --> 70.118
    Nettoerlöse = 200.000,- (VK-erlöse, nichts ausgeschüttet) - 70118 = 129872,-

    Gewinn eines Einzelunternehmens wird entnommen 100.000,-
    Endeigenkapital 200.000,-
    daher zu versteuern = 500.000 - 200.000 = 300.000 + 100.000 = 400.000
    EST voll = 190.235
    Durchschnittssteuersatz = 0,4756 --> Halber = 0,2378
    EST begünstigt auf 300.000 = 71340
    EST voll auf 100.000 = 47560
    Nettoerlöse = 400.000 - 71340 - 47560 = 281100,-

    Ich glaube nicht, dass jemand denn Gewinn im EU lässt, da er ihn ansonsten mitverkauft. Er müsste sonst einen höheren VK-Preis verlangen, um zum gleichen Nettoerlös zu kommen. Anhand dem BSP ist dies zu erkennen.

Seite 1 von 7 123 ... LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. FP Steuermanagement Juli 2010
    Von lisa160288 im Forum Steuermanagement
    Antworten: 52
    Letzter Beitrag: 16.09.2010, 10:12
  2. Steuermanagement WS 2009/10
    Von TaoBaiBai im Forum Steuermanagement
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 05.12.2009, 11:40

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  


Studenteninserate.at | Studenteninserate.de | MeinInserat.at | MeinInserat.com | MeinInserat.it | Immobar.it | Mobiler Büroservice+ | Kleinanzeigen Südtirol | RC-Flohmarkt.com | Auswandern nach Südtirol | Annunci Gratuiti