
Zitat von
Monseniore Grüny
4.
Die Strom AG plant eine Anlage zur Anreicherung von Uranerz, um daraus
Brennstäbe für Kernkraftwerke zu erzeugen. Sie veranschlagen das Projekt mit
folgenden Einzahlungen und Auszahlungen:
t 0 1 2 3 4
EZ 6.000 5.000 4.000 3.000
AZ 10.000 200 100 100 100
Durch die im Rahmen der Produktion eintretende radioaktive Verstrahlung der
Produktionsanlagen können diese nach der Nutzungsdauer von 4 Jahren nicht mehr
verwendet werden. Mit der Absicherung der Anlagen sind ab t=5 jährliche
Auszahlungen von 500 verbunden (ewige Rente). Der Kalkulationszinssatz beträgt
8%. Würden Sie als Finanzchef der Strom AG die Errichtung der
Uranerzaufbereitungsanlage empfehlen, wenn als Alternative eine Anlage zur
Synthetisierung von Diesel aus Pflanzenöl errichtet werden könnte, die bei gleicher
Nutzungsdauer einen Kapitalwert von 350 (Kalkulationszinssatz 8%) liefert?
a) Ja, denn die Anlage zur Pflanzenölsynthese liefert einen um 4.448,86 geringeren
Kapitalwert als die Uranzerzaufbereitungsanlage
b) Ja, der Kapitalwert der Uranerzaufbereitungsanlage ist mit 4.798,86 weit höher als
jener der Anlage zur Pflanzenölsynthese
c) Nein, als Finanzvorstand spreche ich mich unabhängig von den
finanzwirtschaftlichen Beurteilungskriterien gegen Atomstrom aus
d) Ja, denn der Kapitalwert der Uranerzaufbereitungsanlage ist um 195,22 höher als
jener der Anlage zur Pflanzenölsynthetisierung
e) Nein, die Uranerzaufbereitungsanlage weist einen um 145,07 geringeren
Kapitalwert auf als die Anlage zur Pflanzenölsynthes
wie mach ich das hier mit der ewigen rente von 500???
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