Hey,
bzgl. Bsp auf Folie 66:
Bewertung nach dem gemilderten Niederstwertprinzip!
dh:
am 31.12.X01 ist der Wert der Aktion bei 82.000, es dürfen aber nur 72.000 angesetzt werden (der Wert darf nur maximal bis zum Anschaffungswert angesetzt werden)
am 31.12.X02 ist der Wert auf 60.000 gesunken, jetzt kann entweder der Wert von 60.000 angesetzt werden od. die 72.000. (Es kommt ganz drauf an, ob die Wertminderung von 60.000 von Dauer ist, ist sie von Dauer müssen die 60.000 angesetzt werden, ansonsten die 72.000)
am 31.12.X03 ist es wieder gleich wie bei 31.12.X01: es dürfen maximal die 72.000 angesetzt werden. Falls im Vorjahr auf 60.000 abgewertet wurde kann wieder auf 72.000 aufgewertet werden oder man belässt es bei den 60.000 (muss aber dann im Anhang angegeben werden)
LG
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