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Thema: Öffentliches Recht im November (Wimmer)

  1. #11
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    Erstens:
    Stoff vom Arnold ist:
    Stolzlechner und Wielinger, beide vollständig zu lernen

    Stoff vom Weber (der leider dieses WS nicht prüft)
    Stolzlechner, Einführung in das öffentliche Recht 2. Teil (59-196) [= Verfassungsrecht]
    Baumgartner, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Auflage [= allgemeines Verwaltungsrecht]
    Wielinger, Einführung in das österreichische Verwaltungsverfahrensrecht, 9. Auflage, III. Teil (22-161) [= Verwaltungsverfahrensrecht]


    So, das war das eine, nun zum Thema Wimmer;

    Ich stimme suzanne schon zu dass die Profs den Prüfungsstoff festlegen, aber so extrem is es nicht zu sehen, sie müssen sich logischerweise an die Vorgaben des Studienplans halten. Ich werde einen Prof. sehr wohl darauf hinweisen, dass ich den Inhalt der Prüfung nicht nachvollziehen kann, wenn es so wäre und das hat nix mit belehren zu tun.

    Fakt ist, dass "Öffentliches Recht I" für Wirtschaftsrechtler aus Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht besteht, darum gehe ich nicht davon aus, dass die prüfungsrelevante Literatur die oben erwähnt ist, für uns zutrifft.

    Die Literaturlisten vom Weber und Arnold sind doch schon genug Indiz dafür, dass da was nicht stimmen kann. Das Problem ist, dass noch nicht jeder seine Prüfungsfragen bzw. sein Prüfungen auf Wirtschaftsrechtler abgestimmt haben. Bei Bürgerl. Recht hats auch ein bisschen gedauert, bis der Stoff vereinheitlicht wurde (nämlich alles exkl. Erbrecht, Fam.recht und IPR)

    @suzanne
    Dieses Diskussionsthema ist noch nicht beseitigt *ätsch* :P

    grüße
    zimbim

  2. #12
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    Avatar von Suzanne
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    Zitat Zitat von zimbim
    @suzanne
    Dieses Diskussionsthema ist noch nicht beseitigt *ätsch* :P
    Ach DAS ist MIR vollkommen WURSCHT *ätsch* :P - wozu haben wir denn sonst dieses Forum

    Was die Vorgaben des Studienplans betrifft: Es hat auch schon Leute gegeben, die in Rechtsgeschichte Raumfahrtrecht geprüft wurden. Ich finds halt nicht so gut, sich mit einem Prof bezüglich des Prüfungsstoffs anzulegen, das kommt bei keinem gut an (jedenfalls nicht vor der Prüfung). Anscheinend hat Arnold bis jetzt ja fleissig WiRe geprüft (auch für WiRechtler). Vielleicht liegts einfach nur daran, dass keiner weiß (=Profs, Studenten, Sekretärinnen), was eigentlich Stoff sein sollte und dann halt jeder das prüft, was er am besten kann und am liebsten mag.

  3. #13
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    Vielleicht liegts einfach nur daran, dass keiner weiß (=Profs, Studenten, Sekretärinnen), was eigentlich Stoff sein sollte und dann halt jeder das prüft, was er am besten kann und am liebsten mag.
    Kann gut sein, aber ich werd mich trotzdem an die betreffenden Profs wenden, es kann doch nicht angehen, dass aufgrund der Langsamheit des uniinternen Informationssflusses, wir nicht erfahren was der Stoff ist, bzw. die Profs nicht wissen, was Wirtschaftsrecht C 115 eigentlich ist und darum nicht studienplankonformes Zeug geprüft wird.

    Und "anlegen" tu ich mich mit keinem, weder mit nem Prof. noch mit sonst jemanden, auf die Leute zugehn und sich höflich erkundigen und ev. etwas nachhaken. Das hat nix mit Provokation oder ählichem zu tun. Hab ich übrigens auch schon wegen Prüfungsstoff gemacht und der Prof hat mir auch ne Antwort gegeben ohne vor lauter Aufregen Schaum vorm Mund zu bilden.

  4. #14
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    Avatar von Suzanne
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    Damit hast du natürlich recht - aber das ist auch was anderes als Phips83 geschrieben hat "den Prof darauf hinweisen, das etwas nicht Prüfungsstoff ist" - weil eben der Prof den Prüfungsstoff bestimmt. MM besteht ein Unterschied zwischen jemanden auf etwas hinweisen und sich höflich erkundigen.

  5. #15
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    Avatar von Phips83
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    @suzanne: ich wollte dich ja in keinster weise attackieren oder sonst was
    mir ist schon klar, dass eine gewisse Höflichkeit und Form notwendig ist; ansonsten wäre es wahrscheinlich wirklich kontraproduktiv

    warten wir doch einfach einmal ab, was der Hr. Prof. Arnold zurückschreibt

    @zimbim: kann dir nur voll und ganz zustimmen
    es lebe das hl. Land

  6. #16
    Member Bewertungspunkte: 5

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    hmm, langsam müssen scheinbar sprachwissenschaftler eingeschaltet werden zur deutung von gewissen postings

    Damit hast du natürlich recht - aber das ist auch was anderes als Phips83 geschrieben hat "den Prof darauf hinweisen, das etwas nicht Prüfungsstoff ist" - weil eben der Prof den Prüfungsstoff bestimmt. MM besteht ein Unterschied zwischen jemanden auf etwas hinweisen und sich höflich erkundigen.
    tja, das eine hängt mit dem anderen meistens zusammen. wenn ich mich (höflich) erkundige wie der prof. die situation sieht, werde ich ihn folglich wenn ich eine andere sichtweise habe, darauf hinweisen wie ich die geschichte sehe.

    Dieses Szenario wird wahrscheinlich auch eintreten, formulieren wirs einfach so:

    "höflich darauf hinweisen"

  7. #17
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    Avatar von Suzanne
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    Zitat Zitat von Phips83
    @suzanne: ich wollte dich ja in keinster weise attackieren oder sonst was
    eh nicht, ich dich ja auch nicht wir diskutieren ja nur.

    bin auch zimbims Meinung - dann sind wir uns prinzipiell eh alle einig?

  8. #18
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    Avatar von Suzanne
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    Zitat Zitat von zimbim
    hmm, langsam müssen scheinbar sprachwissenschaftler eingeschaltet werden zur deutung von gewissen postings

    tja, das eine hängt mit dem anderen meistens zusammen. wenn ich mich (höflich) erkundige wie der prof. die situation sieht, werde ich ihn folglich wenn ich eine andere sichtweise habe, darauf hinweisen wie ich die geschichte sehe.

    Dieses Szenario wird wahrscheinlich auch eintreten, formulieren wirs einfach so:

    "höflich darauf hinweisen"
    Also da ist was dran mit den Sprachwissenschaftlern - aber Jus und Sprache hängen bekanntermaßen ja sehr eng zusammen.

    Unabhängig von Prüfung und Professor ist es jedenfalls gelegentlich sogar schon riskant "auf etwas höflich hinzuweisen" (falls man vorhat, bei demjenigen dann noch zu einer Prüfung anzutreten). Aber wenn der Professor wirklich danebenliegt, sollte man das Risiko auf sich nehmen. Außerdem sind die im Öffentlichen Recht eh keine Unmenschen, die lassen schon mit sich reden.

  9. #19
    Golden Member Bewertungspunkte: 16
    Avatar von ^johannes
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    juhu (zum thema: "alle einig")

  10. #20
    Member Bewertungspunkte: 5

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    Unabhängig von Prüfung und Professor ist es jedenfalls gelegentlich sogar schon riskant "auf etwas höflich hinzuweisen" (falls man vorhat, bei demjenigen dann noch zu einer Prüfung anzutreten). Aber wenn der Professor wirklich danebenliegt, sollte man das Risiko auf sich nehmen. Außerdem sind die im Öffentlichen Recht eh keine Unmenschen, die lassen schon mit sich reden.
    no risk, no fun

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