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Thema: Öffentliches Recht im November (Wimmer)

  1. #1
    Golden Member Bewertungspunkte: 16
    Avatar von ^johannes
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    Öffentliches Recht im November (Wimmer)

    da ich meine örecht prüfung im oktober (wieder mal ) verschiebe, habe ich der sekretärin von prof. wimmer eine mail geschrieben:

    "Sehr geehrte Frau Obojes,

    da ich im November vorhabe meine Fachprüfung aus Öffentlichem Recht I (Wirtschaftsrecht) bei Professor Wimmer abzulegen, wüsste ich gerne
    welche Literatur bei ihm prüfungsrelevant ist."

    ... kurz darauf die antwort:

    "Die prüfungsrelevante Literatur : Wimmer/Arnold, Wirtschaftsrecht in
    Österreich2
    Weiters wird der Besuch der VO 3 Öffentliches Wirtschaftsrecht (322121) empfohlen."

    ... war kurz in der studia - das buch ist im Manz Verlag erschienen; hat ca. 280 seiten und kostet € 46,50 (ohne hörerschein)

    ... habs kurz durchgeblättert - meiner meinung nach komplett was anderes wie der stolzlechner und der wielinger;

    ... wer also jetzt für die prüfung beim arnold lernt, sollte besser auch antreteten, da die beiden bücher für den novembertermin meines erachtens nicht von bedeutung sind;

    ... sollte ich falsch liegen - bitte korrigiert mich

    lg j

  2. #2
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    Avatar von Phips83
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    vielleicht handelt sich hiebei ja um ein Missverständniss seitens der beiden Profs. Arnold und Wimmer

    es wäre sicher kein Fehler, wenn jemand die Profs. per eMail darauf hinweisen würde, dass das öffentl. Wirtschaftsrecht im Lehrplan bzw. Studienplan der Studienrichtung Wirtschaftsrecht nicht zum Stoffgebiet der Prüfung öffentliches Recht 1 zählt.

    da ich meine Prüfung am 4. Okt. habe, werde ich ihm sicher eine derartige Mail schreiben

    falls es doch zum Stoffgebiet zählt, hab ich wenigstens noch Zeit mich darauf vorzubereiten

    ausserdem ist im Studienplan für Wirtschaftsrecht das öffentliches Wirtschaftsrecht 1 im 2. Abschnitt als Pflichtfach vorgesehen (§6 Abs. 1 Z 6)!!!
    es lebe das hl. Land

  3. #3
    Golden Member Bewertungspunkte: 16
    Avatar von ^johannes
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    wäre interessant, was sie zurückschreiben... plz stells dann ins forum

    lg j

  4. #4
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    Avatar von Phips83
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    hab dem Prof. Arnold jetzt ein Mail geschrieben. mal schaun wann und vor allem was er zurückschreibt.
    es lebe das hl. Land

  5. #5
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    Avatar von Liam G.
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    Hi Johannes!

    hab mich bei meinem Wohnungskollegen informiert (macht Jus), er hat mir gesagt, das der Wimmer vor allem sein eigenes Buch prüft, also kein Stolzlechner und Wielinger.

    Wenn man also beim Arnold durchfällt, wartet man entweder bis er (Arnold) wieder prüft oder man lernt für den Wimmer.

    P.S. wenn man beim Arnold Ahnung hat wovon man spricht (bedeutet keine Auswendiglernen vom Stolzlechner, sondern z.B. Verständnis Gesetzgebung) dann soll der Arnold sehr, sehr human sein und einen durchlassen.

  6. #6
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    Avatar von Suzanne
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    Zitat Zitat von Phips83
    es wäre sicher kein Fehler, wenn jemand die Profs. per eMail darauf hinweisen würde, dass das öffentl. Wirtschaftsrecht im Lehrplan bzw. Studienplan der Studienrichtung Wirtschaftsrecht nicht zum Stoffgebiet der Prüfung öffentliches Recht 1 zählt.
    Wo bitte steht geschrieben, dass Wirtschaftsrecht nicht Stoff für diese Prüfung ist? Den Stoff legen einzig und allein die Professoren fest - und wenn die Wirtschaftsrecht prüfen wollen, dann prüfen sie es eben. Falls irgendjemandem einfällt, einen Prof "darauf hinzuweisen", dass etwas nicht Stoff für eine Prüfung ist, ist das sicherlich total kontraproduktiv.

  7. #7
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    Avatar von Phips83
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    Zitat Zitat von Suzanne
    Zitat Zitat von Phips83
    es wäre sicher kein Fehler, wenn jemand die Profs. per eMail darauf hinweisen würde, dass das öffentl. Wirtschaftsrecht im Lehrplan bzw. Studienplan der Studienrichtung Wirtschaftsrecht nicht zum Stoffgebiet der Prüfung öffentliches Recht 1 zählt.
    Wo bitte steht geschrieben, dass Wirtschaftsrecht nicht Stoff für diese Prüfung ist? Den Stoff legen einzig und allein die Professoren fest - und wenn die Wirtschaftsrecht prüfen wollen, dann prüfen sie es eben. Falls irgendjemandem einfällt, einen Prof "darauf hinzuweisen", dass etwas nicht Stoff für eine Prüfung ist, ist das sicherlich total kontraproduktiv.
    hast du meinen obigen Beitrag nicht gelesen
    öffentliches Wirtschaftsrecht ist Pflichtfach im 2. Abschnitt

    ausserdem will ich vom Prof. nur wissen, was nun wirklich prüfungsrelevanter Stoff ist, um mich gezielt auf die prüfung vorbereiten zu können
    es nützt mir ja nichts, wenn ich jetzt nicht das öffentl. Wirtschaftsrecht lerne und dann bei der Prüfung vor nackte Tatsachen gestellt werde
    im nachhinein kann ich mich dann nicht mehr beschweren; und fragen wird wohl noch erlaubt sein

    wenn du glaubst, es sei kontraproduktiv, sich beim Prof. über den Prüfungsstoff zu informieren, dann sag ich dir, dass genau das Gegenteil der Fall ist

    und wo bitte steht geschrieben, dass Wirtschaftsrecht zum Prüfungsrecht zählt?
    es lebe das hl. Land

  8. #8
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    Avatar von Suzanne
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    hast du meinen obigen Beitrag nicht gelesen
    öffentliches Wirtschaftsrecht ist Pflichtfach im 2. Abschnitt
    Nur weil es im zweiten Abschnitt ein Pflichtfach "Öffentliches WiRe" gibt, muss das ja nicht heißen, dass Arnold oder Wimmer WiRe es oder zumindest einen Teil davon nicht im Rahmen einer Prüfung im ersten Abschnitt abfragen können.

    wenn du glaubst, es sei kontraproduktiv, sich beim Prof. über den Prüfungsstoff zu informieren, dann sag ich dir, dass genau das Gegenteil der Fall ist
    Sich "zu informieren" ist sicher nicht falsch - aber du hast ja geschrieben, man sollte die Professoren "darauf hinweisen", dass es nicht Prüfungsstoff wäre. Das ist wohl ein Unterschied. Außerdem brauchst du mich nicht belehren, was "Information über den Prüfungsstoff" angeht, denn ich hab sicher schon einige Prüfungen mehr hinter mir als du - daher auch mein (gut gemeinter) Tipp, dass man keinen Prof drauf "hinweisen" sollte, dass etwas nicht Prüfungsstoff ist - sogar falls Arnold dich im Rahmen von "Öffentliches Recht" über die gesamte Weltgeschichte seit 5000 Jahren ausfragt, ist das seine Sache und du kannst ihn nicht darauf hinweisen, dass dies nicht Gegenstand der Prüfung ist.

    und wo bitte steht geschrieben, dass Wirtschaftsrecht zum Prüfungsrecht zählt?
    Dass WiRe Prüfungsstoff bei Wimmer ist, hat johannes in seinem Beitrag geschrieben (Wimmers Sekretärin wirds wohl wissen). Und irgendwo in einem Thread wurde behauptet (ich glaube von reg), dass Arnold WiRe letztes Semester gefragt hätte.

    Mir ist es ja vollkommen egal, ob du WiRe lernst oder nicht oder ob es nun prüfungsrelevant ist, aber der Erfahrung nach prüft Arnold so gut wie immer WiRe, egal für welche Prüfung und egal für welche Studienrichtung (das schreiben auch genug Leute hier im Forum). Aber am besten ist wirklich, du fragst ihn bzw. Wimmer selbst nochmal, damit du den Stoff schwarz auf weiß hast - vielleicht kannst du die Antwort hier posten, dann ist dieses Diskussionsthema endlich beseitigt.

  9. #9
    Golden Member Bewertungspunkte: 16
    Avatar von ^johannes
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    ... finds immer wieder amüsant welche hitzigen diskussionen bei vollkommen harmlosen threats entstehen...

    ... wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass stolzlechner und wielinger bei prof. wimmer nicht direkt prüfungsrelevant zu sein scheinen... wollte doch nur helfen

    lg j

  10. #10
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    Avatar von Suzanne
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    Zitat Zitat von ^johannes
    ... finds immer wieder amüsant welche hitzigen diskussionen bei vollkommen harmlosen threats entstehen...

    ... wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass stolzlechner und wielinger bei prof. wimmer nicht direkt prüfungsrelevant zu sein scheinen... wollte doch nur helfen

    lg j
    na dir macht eh keiner einen Vorwurf ich wollte zuerst eigentlich auch nur helfen

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