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Thema: Anrechnungen Wahlfächer

  1. #11
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    Avatar von kif
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    Zitat Zitat von nadine86 Beitrag anzeigen
    er hat mir von 52 auf anhieb 14 (!) angerechnet.
    wow, ich dachte immer freie wahlfächer kann irgendwas sein. was studierst du denn bzw. was hat er dir da angerechnet und was nicht?

  2. #12
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    hab ich mir auch gedacht....aber so frei sind die "freien wahlfächer" scheinbar nicht.

    ich studier bwl und politik und hab mir ehrlich gesagt bis februar keine gedanken über wahlfächer gemacht, weil ich angenommen habe, dass mir von bwl viel angerechnet wird - falsch gedacht.

    es wurden sprachen angerechnet und - nach verhandlungen - vwl-kurse.
    jedoch keine abwl oder sbwl kurse. mir ist schon klar, dass sie kein controlling anrechnen, aber verwaltungsmanagement?? ist für mich nicht nachvollziehbar!

  3. #13
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    Avatar von kif
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    und der erste abschnitt schon komplett oder da auch nur sprachen und die vwl kurse?

  4. #14
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    also bwl 1-4 wird nicht angerechnet
    bei wirtschaftsinformatik hat mich das sehr gewundert, hab auch noch mal nachgefragt mit der selben antwort

  5. #15
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    gut zu wissen, danke für die info.

  6. #16
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    Avatar von Matthias86
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    Also dass die "freien Wahlfächer" nicht ganz frei sind, habe ich schon gewusst. Aber es gibt ja eine ganze Liste von Bereichen, die als Wahlfächer angerechnet werden. Wahlfächer aus anderen Bereichen müssen eben genehmigt werden.

    Sehr komisch finde ich es nur, dass VWL-Kurse (VWL 1 bis 3, SVWL-Kurse bzw. VWL-Aufbaukurse und -Vertiefungskurse) bei nadine86 erst nach Nachhaken angerechnet werden, weil VWL steht bei den freien Wahlfächern explizit drinnen.
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  7. #17
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    Hallo Leute,

    ich muss mich demnächst auch mit dem Problem beschäftigen. Habe deshalb gleich mal im alten Diplomstudienplan (Betriebswirtschaft) gesucht und das gefunden:

    § 8 Freie Wahlfächer
    (1) Das Stundenausmaß für freie Wahlfächer beträgt 15 Semesterstunden. Freie Wahlfächer sind Fächer aus denen der/die Studierende frei aus den Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten auswählen kann und über die Prüfungen abzulegen sind (§ 4 Z25
    UniStG). Über die freien Wahlfächer sind bis zum Abschluss des Studiums positive Leistungsnachweise nach Maßgabe der für diese Fächer jeweils bestehenden Anforderungen zu erbringen.


    Habe ein Jahr lang Sport in Wien studiert, kann ich dann diese Kurse alle nicht anrechnen? (Sportpsychologie, Grundlage der Bewegungswissenschaften...)



    Wenn nein, was für eine Begründung haben die denn dafür?
    Wenn es einen Studienplan mit diesen Regeln gibt..
    Geändert von koljer (08.07.2009 um 10:35 Uhr)

  8. #18
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 155
    Avatar von Matthias86
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    @koljer: Hinweis: Hier wird über die Wahlfächer des Diplomstudiums Politikwissenschaft diskutiert. Da sind die Regelungen etwas anders als beim Diplomstudium BWL.
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  9. #19
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    hallo,

    hab ein ähnliches problem, ich studiere powi und iww - aufgrund der frist (5 semester für den zweiten abschnitt) versuche ich momentan herauszufinden wieviele wahlfächer ich außerhalb von iww noch machen muss... ein sehr schwieriges unterfangen.
    prof. mangott lässt seinem hass auf wirtschaftsstudenten momentan freien lauf. vwl nicht anerkennen ist ja wirklich lächerlich.

    weiss jemand von euch wie streng er mit der regel, dass man nicht mehr als vier verschiedene studienrichtungen wählen kann, ist? und weiss jemand genau was das bedeutet?
    angenommen ich habe 5h europrecht, 8h wirtschaftsspanisch, vwl, iww fächer, ein paar zusätzliche powi fächer, und möchte noch ein bisschen geschichte machen, dann würde das nicht mehr dem studienplan entsprechen oder?

    lg

  10. #20
    Alumni-Moderator Bewertungspunkte: 155
    Avatar von Matthias86
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    Zitat Zitat von nnn Beitrag anzeigen
    prof. mangott lässt seinem hass auf wirtschaftsstudenten momentan freien lauf. vwl nicht anerkennen ist ja wirklich lächerlich.
    Also diese Vorgehensweise finde ich nicht korrekt. Im Studienplan steht bei den freien Wahlfächer ausdrücklich VWL als Empfehlung dabei.
    Hat er die Nichtanerkennung auch irgendwie begründet? Und hat er nur gewisse VWL-Kurse anerkannt und wenn ja, welche?
    Mich interessiert das, weil ich im Grunde in einer ähnlichen Situation stecke.

    Bei deiner anderen Frage kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
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