Also, da du die Whg ewig behalten willst, ist das eine ewige Rente. Zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit, muss der Barwert der Rente größer sein, als die Investitionszahlung:
1) (500*0,9)/0,005 = 90.000 => nicht vorteilhaft und somit falsch
2) 450/(0,005-0,001) = 112.500 => nicht vorteilhaft und auch falsch
3) 450/(0,005-0,0025) = 180.000 => KW +30.000 und RICHTIG
4) hier bin ich ein wenig unsicher und für andere Wege dankbar:
ich hab mir den Wert einer 60jährigen, steigenden Rente ausgerechnet - dieser muss dann mindestens 150.000 sein. Da die Rente ein K0 von 150.045,47 hat stimmt auch das (aber wie gesagt mit Vorbehalt!)
5) 1,005^12 = 6,17% also auch richtig
Ich hoffe, es kann uns jemand zu 4 noch was sagen!
das Einzige das mir Trost bot, war eine Scheibe Toastbrot
Zuerst zinsen wir mal die 200.000 mit 7% für 20 Jahre auf = 773.936,89 => Antwort 1 falsch, 2 richtig!
Dann rechnen wir uns eine 50jährige steigende Rente mit dem oben errechneten K0 aus => R1=36.370,23 (Antwort 3 richtig)
Um die Kaufkraft zu errechnen zinsen wir das nun mit 3% für 20 Jahre ab:
20.137,31
Warum? Wir wissen, dass wir in 20 Jahren die 36K haben und unser Geld pro Jahr 3% weniger wert wird. Das heißt, ich brauche pro Jahr einen Zuwachs von 3% um die gleiche Kaufkraft zu haben.
Da ich leider keine offiziellen Lösungen habe, natürlich ohne Gewähr!
das Einzige das mir Trost bot, war eine Scheibe Toastbrot
Vielen Dank für die tolle Erklärung, aber zwei Sachen gehen mir immer noch nicht ein...warum rechne ich beim Aufzinsen die Inflation und umgekehrt dann beim Abzinsen auf den heutigen Wert die Verzinsung nicht mit ein???
Sollten die nicht immer berücksichtigt werden???![]()
Weil beim Aufzinsen nur der absolute Wert gefragt ist - nicht der zukünftige Wert in heutiger Kaufkraft.
Und beim zweiten willst du ja nur die Kaufkraft vergleichen: wie viel Wert ist heute mein Kapitalstock von in 20 Jahren, wenn es jedes Jahr 3% weniger wert wird.
Leider wie gesagt ohne Gewähr...
das Einzige das mir Trost bot, war eine Scheibe Toastbrot
@csaf3739: ich finde die angabe ein bischen verwirrend, habe erst auch intuitiv den Endwert K20 von 150000 mit inflation gerechnet (sprich einfach mit 1,07 - 1,03 +1) aufgezinst. also 150000*1,04^20. erst nachdem nicht das richtige rausgekommen ist, hab ichs mal mit 1,07 ohne inflation gemacht.
aber du hast recht, für den betrag der dann zur verfügung steht ist nicht die kaufkraft entscheidend (der endwert des kapitals ist ja immer der gleiche, auch wenn er vielleicht nichts mehr wert wäre). den wert wird ja dann quasi am schluss berechnet...
wie gesagt, mich hats erst auch verwirrt, danke csaf3739 für die erläuterung.
lg
hey, wie kommt ihr denn bitte bei der 4er auf b... komm einfach nicht auf das ergebnis...
Sie schreiben heute eine Put-Option mit Ausübungspreis 68 und erhalten dafür 4. Der aktuelle Börsenkurs der zugrunde liegenden Aktie beträgt 65. Einen Tag später, am Verfallstag der Option, ist der Börsenkurs auf 62 gefallen. Wie hoch ist Ihr gesamter Gewinn bzw. Verlust aus dem Optionsgeschäft?
oMinus 2
o1
oMinus 3
o2
o4
da stimmt doch 4 oda...
-max (68 - 62, 0) +4 --> put wird nicht ausgeübt, dadurch 4 gewinn?
ich hätte noch einen einwand bei Aufgabe 3. Wenn ich eine Put Option Schreibe und dafür 4 erhalte. Dann gehe ich Short Put. D.h. ich bin verkäufer und habe die pflicht etwas zum Ausübungspreis zu verkaufen.
Da der Aktienkurs unter dem Ausübungspreis ist, wird der Käufer der Option diese nicht ausüben, weil der Preis am Markt niedriger ist.
Ergo dessen habe ich einen Gewinn von 4 - der Preis den ich für die Option erhalten habe.
oder sehe ich das falsch?
danke,
lg
hehe double post -> genau zur selben zeit![]()
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