ok stimmt! §11a, dann kommt der halbe durchschnittssteuersatz zur anwendung - ok. es ist zwar ein zweifelsfall, ob nicht nach bestimmten vorraussetzungen nachversteuert wird, beim übernehmer, aber ok.
aber das ek steigt meiner meinung nicht um die vollen 100 000 an. weil das ek wächst ja nicht um den steueranteil mit. und zur berechnung des verkaufsgewinnes braucht man ja das tatsächliche ek. warum glaubst du, dass das ek um die vollen 100000 ansteigt?
ah stimmt! war wohl zu übereifrig. er hat zwar die aufgabe einmal gebracht. aber da man sie nicht ganz sauber lösen kann, glaube ich nicht, dass sowas nochmal kommt. aber ansonsten wären wir ein gutes team in steuerfragen *G*. wie gehts dir im sbwl so? abwl habe ich ein gutes gefühl, sbwl naja ...
thx.
Habe bis jetzt erst alles in SBWL angeschaut, ABWL fang ich jetzt dann genauer an. Find auch das ABWL leichter ist, aber wird schon gehn.
Hallo zusammen,
ich rechne grad die Aufgaben aus der Zusatzstunde durch und hab leider nicht alle Lösungen, da wir ja nicht alle Aufgaben gemacht haben. Ich mach grad Aufgabe 13 (Gewinnermittlung). Hat zufällig irgendwer die Aufgabe schon gerechnet, würde gern meine Ergebnisse vergleichen!
Meiner Meinung nach, ist die Aufgabe c) etwas komisch, da ich ich nicht verstehe, was sich da ändern soll. Selbst wenn er von Afang an freiwillig Bücher führt und somit §4(1) Gewinnermittlung macht, muss er doch trotzdem ab 2011 §5 machen, oder? Und wenn er nicht freiwillig Bücher führt dann wechselt er von §4(3) auf §5. Da gibt es doch bezüglich des Zuschlags der Forderungen keinen Unterschied, oder???
Würd mich freuen, wenn sich jemand meldet.
Lg und viel Spaß beim rechnen
Beispiel 13
b)
Rechnungslegungspflicht §5 ab 2011
Gewinne 150.000, 470.000, 380.000 (130.000 + 250.000 ÜGewinn), 370.000, 420.000
EST von allen berchnen ergibt gesamt = 846175
c)
genau gleiche EST = 846175
Da die Einkommen so hoch sind (immer über 60.000) ändert sich die Steuerprogression nicht (50%) bei Umverteilung der Gewinne. In diesem Beispiel ist es egal wann die Einkommenssteuer bezahlt wird.
kann es sein dass du andere Werte hast als ich?
2009: BGL 150
2010: BGL 470
2011: BGL 320 (Zuschlag Forderungen 250 + Umsatz 300 - Verminderung Forderungen30= 520, dann 520 - 200(Aufwand) =320)???
2012: BGL 300
2013: BGL 320
ich hab 2001 Forderungen in Höhe von 280 das wären dann 30 mehr als im Vorjahr.
Dass ich die mitnehme ist mir noch klar. Aber warum muss ich dass auch in den Folgejahren machen. Das ist doch nur in dem Jahr in dem ich die Gewinnermittlung wechsle, oder?
Sorry, habe ich nicht genau erklärt
Umsatz ist hier nur nach dem Zuflussprinzip, dass heißt die Veränderung der Forderungen sind noch nicht berücksichtigt.
Als Bilanzierer machst du ja damit auch Umsatzerlöse, beim Einnahmen ausgaben rechner nicht.
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