Hab ich frei erfunden, da die Frage oben mit der Gewinnausschüttung war. Ist daher immer besser auszuschütten, da du mehr Nettoerlöse erhälst, als wenn du denn Gewinn drinnen lässt und mitverkaufts. Du darfst maximal den Bilanzgewinn ausschütten.
welches beispiel ist das?
Wenn die Menschen nicht manchmal Dummheiten machten, geschähe überhaupt nichts Gescheites.
Hab ich frei erfunden, da die Frage oben mit der Gewinnausschüttung war. Ist daher immer besser auszuschütten, da du mehr Nettoerlöse erhälst, als wenn du denn Gewinn drinnen lässt und mitverkaufts. Du darfst maximal den Bilanzgewinn ausschütten.
ah, ok. ich komm leider nicht ganz mit. sorry, dass ich da nachbohren muss. beim fall 1 sind nämlich gesamt 300.000 zu versteuern und beim fall 2 plötzlich 400.000? wohin sind die 100.000 gekommen?
es kann leicht sein, dass ich grad auf der leitung sitze, aber insgesamt müsste doch gleich vilel versteuert werden, oder lieg ich da komplett daneben?
Wenn die Menschen nicht manchmal Dummheiten machten, geschähe überhaupt nichts Gescheites.
Nein um 100.000,- weniger, weil ja der Gewinn im Unternehmen bleibt und somit das EK um diese Summe anwächst
VKPreis - EK = VK-Erlöse
500.000 - 300.000 = 200.000
500.000 - 200.000 = 300.000
VK-Erlöse + Gewinn = Gesamteinkünfte
200.000 + 100.000 = 300.000
300.000 + 100.000 = 400.000
aber ich muss doch einen Eigenkapitalanstieg auch versteuern?
(§11a: bei §4(3) oder §5-Ermittler mit dem halben DSS)
Wenn die Menschen nicht manchmal Dummheiten machten, geschähe überhaupt nichts Gescheites.
Die 100.000,- werden auch versteuert bei beiden Varianten mit dem halben Durchschnittssteuersatz.
Nur der Verkaufserlös wird durch den Anstieg des EK beeinträchtigt.
VK-Preis - EK = Verkaufserlös
HALLO!
kann mir jemand bitte die lösungen der zusatzstunde per mail zukommen lassen.
bei mir hat sich diese nämlich mit einem anderen kurs überschnitten!
das wäre super lieb.
vielen dank im voraus.
lg
lismari
ja die zweite version ist so wie wirs beim pummerer gemacht haben, bin voll deiner meinung. aber die erste weiß ich nicht genau. es ist klar, dass man auf jeden fall mal die 100 000 jahresgewinn versteuern muss. ich würde aber hier den vollen tarif anwenden, weil der laufende gewinn ist sicher nicht begünstigt besteuert. das was übrig bleibt (100 000 - est) wird dann zum eigenkapital dazugezählt. jetzt kann man den verkaufsgewinn errechnen (verkaufserlös-ek). das zu rechnen ist blöd, weil es gibt ja wieder einen zirkelschluss. aber ich glaub nicht, dass man die 100 000 einfach mit dem halben steuersatz rechnen darf??
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