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Thema: FP Steuermanagement Juli 2009

  1. #11
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    Avatar von csaf7490
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    welches beispiel ist das?
    Wenn die Menschen nicht manchmal Dummheiten machten, geschähe überhaupt nichts Gescheites.

  2. #12
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    Hab ich frei erfunden, da die Frage oben mit der Gewinnausschüttung war. Ist daher immer besser auszuschütten, da du mehr Nettoerlöse erhälst, als wenn du denn Gewinn drinnen lässt und mitverkaufts. Du darfst maximal den Bilanzgewinn ausschütten.

  3. #13
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    Avatar von csaf7490
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    ah, ok. ich komm leider nicht ganz mit. sorry, dass ich da nachbohren muss. beim fall 1 sind nämlich gesamt 300.000 zu versteuern und beim fall 2 plötzlich 400.000? wohin sind die 100.000 gekommen?

    es kann leicht sein, dass ich grad auf der leitung sitze, aber insgesamt müsste doch gleich vilel versteuert werden, oder lieg ich da komplett daneben?
    Wenn die Menschen nicht manchmal Dummheiten machten, geschähe überhaupt nichts Gescheites.

  4. #14
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    Nein um 100.000,- weniger, weil ja der Gewinn im Unternehmen bleibt und somit das EK um diese Summe anwächst

    VKPreis - EK = VK-Erlöse
    500.000 - 300.000 = 200.000
    500.000 - 200.000 = 300.000

    VK-Erlöse + Gewinn = Gesamteinkünfte
    200.000 + 100.000 = 300.000
    300.000 + 100.000 = 400.000

  5. #15
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    Avatar von csaf7490
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    aber ich muss doch einen Eigenkapitalanstieg auch versteuern?
    (§11a: bei §4(3) oder §5-Ermittler mit dem halben DSS)
    Wenn die Menschen nicht manchmal Dummheiten machten, geschähe überhaupt nichts Gescheites.

  6. #16
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    Die 100.000,- werden auch versteuert bei beiden Varianten mit dem halben Durchschnittssteuersatz.
    Nur der Verkaufserlös wird durch den Anstieg des EK beeinträchtigt.
    VK-Preis - EK = Verkaufserlös

  7. #17
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    Avatar von csaf3402
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    HALLO!
    kann mir jemand bitte die lösungen der zusatzstunde per mail zukommen lassen.
    bei mir hat sich diese nämlich mit einem anderen kurs überschnitten!
    das wäre super lieb.
    vielen dank im voraus.

    lg
    lismari

  8. #18
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    Zitat Zitat von CEder Beitrag anzeigen
    Jemand verkauft sein EU weil er in Pension geht, das 60. Lebensjahr bereits erreicht, keine weiteren Nebeneinkünfte

    Anfangseigenkapital 200.000,-
    Gewinn eines Einzelunternehmens 100.000,- wird nicht entnommen
    Endeigenkapital 300.000,-
    Verkaufswert 500.000,-

    daher zu versteuern 500.000 - 300.000 = 200.000 + 100.000 = 300.000
    EST voll = 140.235 da beide begünstigt sind --> 70.118
    Nettoerlöse = 200.000,- (VK-erlöse, nichts ausgeschüttet) - 70118 = 129872,-

    Gewinn eines Einzelunternehmens wird entnommen 100.000,-
    Endeigenkapital 200.000,-
    daher zu versteuern = 500.000 - 200.000 = 300.000 + 100.000 = 400.000
    EST voll = 190.235
    Durchschnittssteuersatz = 0,4756 --> Halber = 0,2378
    EST begünstigt auf 300.000 = 71340
    EST voll auf 100.000 = 47560
    Nettoerlöse = 400.000 - 71340 - 47560 = 281100,-

    Ich glaube nicht, dass jemand denn Gewinn im EU lässt, da er ihn ansonsten mitverkauft. Er müsste sonst einen höheren VK-Preis verlangen, um zum gleichen Nettoerlös zu kommen. Anhand dem BSP ist dies zu erkennen.
    ja die zweite version ist so wie wirs beim pummerer gemacht haben, bin voll deiner meinung. aber die erste weiß ich nicht genau. es ist klar, dass man auf jeden fall mal die 100 000 jahresgewinn versteuern muss. ich würde aber hier den vollen tarif anwenden, weil der laufende gewinn ist sicher nicht begünstigt besteuert. das was übrig bleibt (100 000 - est) wird dann zum eigenkapital dazugezählt. jetzt kann man den verkaufsgewinn errechnen (verkaufserlös-ek). das zu rechnen ist blöd, weil es gibt ja wieder einen zirkelschluss. aber ich glaub nicht, dass man die 100 000 einfach mit dem halben steuersatz rechnen darf??

  9. #19
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    Avatar von csaf7490
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    Zitat Zitat von CEder Beitrag anzeigen
    Die 100.000,- werden auch versteuert bei beiden Varianten mit dem halben Durchschnittssteuersatz.
    Nur der Verkaufserlös wird durch den Anstieg des EK beeinträchtigt.
    VK-Preis - EK = Verkaufserlös

    gut Ding braucht Weile
    offenbar hat die Kaffeepause genützt: jetzt hab ich's nämlich kapiert

    danke für deine Ausdauer
    Wenn die Menschen nicht manchmal Dummheiten machten, geschähe überhaupt nichts Gescheites.

  10. #20
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    Zitat Zitat von csag3420 Beitrag anzeigen
    ja die zweite version ist so wie wirs beim pummerer gemacht haben, bin voll deiner meinung. aber die erste weiß ich nicht genau. es ist klar, dass man auf jeden fall mal die 100 000 jahresgewinn versteuern muss. ich würde aber hier den vollen tarif anwenden, weil der laufende gewinn ist sicher nicht begünstigt besteuert. das was übrig bleibt (100 000 - est) wird dann zum eigenkapital dazugezählt. jetzt kann man den verkaufsgewinn errechnen (verkaufserlös-ek). das zu rechnen ist blöd, weil es gibt ja wieder einen zirkelschluss. aber ich glaub nicht, dass man die 100 000 einfach mit dem halben steuersatz rechnen darf??
    Annahme der Anwendung von §11a wurde gemacht, Bilanzierer, daher darf er max. 100.000,- vom Gewinn begünstigt besteuern mit dem halben Durchschnittssteuersatz

    Das mit den 100.000,- - EST (bei mir durch 11a halbe EST) = EK, stimme ich dir zu

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