SoWi Forum Innsbruck - Powered by vBulletin
Seite 3 von 7 ErsteErste 12345 ... LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 30 von 70

Thema: FP Steuermanagement Juli 2009

  1. #21
    Senior Member Bewertungspunkte: 7

    Registriert seit
    05.05.2007
    Beiträge
    193
    Zitat Zitat von CEder Beitrag anzeigen
    Annahme der Anwendung von §11a wurde gemacht, Bilanzierer, daher darf er max. 100.000,- vom Gewinn begünstigt besteuern mit dem halben Durchschnittssteuersatz

    Das mit den 100.000,- - EST (bei mir durch 11a halbe EST) = EK, stimme ich dir zu
    ok stimmt! §11a, dann kommt der halbe durchschnittssteuersatz zur anwendung - ok. es ist zwar ein zweifelsfall, ob nicht nach bestimmten vorraussetzungen nachversteuert wird, beim übernehmer, aber ok.
    aber das ek steigt meiner meinung nicht um die vollen 100 000 an. weil das ek wächst ja nicht um den steueranteil mit. und zur berechnung des verkaufsgewinnes braucht man ja das tatsächliche ek. warum glaubst du, dass das ek um die vollen 100000 ansteigt?

  2. #22
    Member Bewertungspunkte: 4

    Registriert seit
    11.08.2005
    Beiträge
    90

    Daumen hoch

    Zitat Zitat von csag3420 Beitrag anzeigen
    ok stimmt! §11a, dann kommt der halbe durchschnittssteuersatz zur anwendung - ok. es ist zwar ein zweifelsfall, ob nicht nach bestimmten vorraussetzungen nachversteuert wird, beim übernehmer, aber ok.
    aber das ek steigt meiner meinung nicht um die vollen 100 000 an. weil das ek wächst ja nicht um den steueranteil mit. und zur berechnung des verkaufsgewinnes braucht man ja das tatsächliche ek. warum glaubst du, dass das ek um die vollen 100000 ansteigt?
    Habe oben in meiner Antwort schon geschrieben, dass du mit den 100.000,- - EST (hier 11a) = Veränderung EK recht hast.

  3. #23
    Senior Member Bewertungspunkte: 7

    Registriert seit
    05.05.2007
    Beiträge
    193
    Zitat Zitat von CEder Beitrag anzeigen
    Habe oben in meiner Antwort schon geschrieben, dass du mit den 100.000,- - EST (hier 11a) = Veränderung EK recht hast.
    ah stimmt! war wohl zu übereifrig. er hat zwar die aufgabe einmal gebracht. aber da man sie nicht ganz sauber lösen kann, glaube ich nicht, dass sowas nochmal kommt. aber ansonsten wären wir ein gutes team in steuerfragen *G*. wie gehts dir im sbwl so? abwl habe ich ein gutes gefühl, sbwl naja ...

    thx.

  4. #24
    Member Bewertungspunkte: 4

    Registriert seit
    11.08.2005
    Beiträge
    90

    Daumen hoch

    Habe bis jetzt erst alles in SBWL angeschaut, ABWL fang ich jetzt dann genauer an. Find auch das ABWL leichter ist, aber wird schon gehn.

  5. #25
    Senior Member Bewertungspunkte: 0

    Registriert seit
    15.11.2005
    Beiträge
    101

    Aufgaben aus der Zustatzstunde

    Hallo zusammen,
    ich rechne grad die Aufgaben aus der Zusatzstunde durch und hab leider nicht alle Lösungen, da wir ja nicht alle Aufgaben gemacht haben. Ich mach grad Aufgabe 13 (Gewinnermittlung). Hat zufällig irgendwer die Aufgabe schon gerechnet, würde gern meine Ergebnisse vergleichen!
    Meiner Meinung nach, ist die Aufgabe c) etwas komisch, da ich ich nicht verstehe, was sich da ändern soll. Selbst wenn er von Afang an freiwillig Bücher führt und somit §4(1) Gewinnermittlung macht, muss er doch trotzdem ab 2011 §5 machen, oder? Und wenn er nicht freiwillig Bücher führt dann wechselt er von §4(3) auf §5. Da gibt es doch bezüglich des Zuschlags der Forderungen keinen Unterschied, oder???
    Würd mich freuen, wenn sich jemand meldet.
    Lg und viel Spaß beim rechnen

  6. #26
    Member Bewertungspunkte: 4

    Registriert seit
    11.08.2005
    Beiträge
    90
    Beispiel 13

    b)
    Rechnungslegungspflicht §5 ab 2011
    Gewinne 150.000, 470.000, 380.000 (130.000 + 250.000 ÜGewinn), 370.000, 420.000
    EST von allen berchnen ergibt gesamt = 846175

    c)
    genau gleiche EST = 846175

    Da die Einkommen so hoch sind (immer über 60.000) ändert sich die Steuerprogression nicht (50%) bei Umverteilung der Gewinne. In diesem Beispiel ist es egal wann die Einkommenssteuer bezahlt wird.

  7. #27
    Senior Member Bewertungspunkte: 0

    Registriert seit
    15.11.2005
    Beiträge
    101
    kann es sein dass du andere Werte hast als ich?
    2009: BGL 150
    2010: BGL 470
    2011: BGL 320 (Zuschlag Forderungen 250 + Umsatz 300 - Verminderung Forderungen30= 520, dann 520 - 200(Aufwand) =320)???
    2012: BGL 300
    2013: BGL 320

  8. #28
    Member Bewertungspunkte: 4

    Registriert seit
    11.08.2005
    Beiträge
    90
    Zitat Zitat von csaf9281 Beitrag anzeigen
    kann es sein dass du andere Werte hast als ich?
    2009: BGL 150
    2010: BGL 470
    2011: BGL 320 (Zuschlag Forderungen 250 + Umsatz 300 - Verminderung Forderungen30= 520, dann 520 - 200(Aufwand) =320)???
    2012: BGL 300
    2013: BGL 320
    Nein eigentlich nicht

    2011: Forderungen nehmen zu um 30 --> 380

    2012 + 2013 = Veränderung der Forderung aufnehmen
    2012: BGL 370
    2013: BGL 420

  9. #29
    Senior Member Bewertungspunkte: 0

    Registriert seit
    15.11.2005
    Beiträge
    101
    ich hab 2001 Forderungen in Höhe von 280 das wären dann 30 mehr als im Vorjahr.
    Dass ich die mitnehme ist mir noch klar. Aber warum muss ich dass auch in den Folgejahren machen. Das ist doch nur in dem Jahr in dem ich die Gewinnermittlung wechsle, oder?

  10. #30
    Member Bewertungspunkte: 4

    Registriert seit
    11.08.2005
    Beiträge
    90
    Sorry, habe ich nicht genau erklärt

    Umsatz ist hier nur nach dem Zuflussprinzip, dass heißt die Veränderung der Forderungen sind noch nicht berücksichtigt.
    Als Bilanzierer machst du ja damit auch Umsatzerlöse, beim Einnahmen ausgaben rechner nicht.

Seite 3 von 7 ErsteErste 12345 ... LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. FP Steuermanagement Juli 2010
    Von lisa160288 im Forum Steuermanagement
    Antworten: 52
    Letzter Beitrag: 16.09.2010, 10:12
  2. Steuermanagement WS 2009/10
    Von TaoBaiBai im Forum Steuermanagement
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 05.12.2009, 11:40

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  


Studenteninserate.at | Studenteninserate.de | MeinInserat.at | MeinInserat.com | MeinInserat.it | Immobar.it | Mobiler Büroservice+ | Kleinanzeigen Südtirol | RC-Flohmarkt.com | Auswandern nach Südtirol | Annunci Gratuiti