SoWi Forum Innsbruck - Powered by vBulletin
Seite 6 von 7 ErsteErste ... 4567 LetzteLetzte
Ergebnis 51 bis 60 von 70

Thema: FP Steuermanagement Juli 2009

  1. #51
    Member Bewertungspunkte: 1

    Registriert seit
    16.11.2006
    Beiträge
    92
    wechsel der gewinnermittlung von E/A-Rechner zu §4(1)
    SAV...........................................100. 000
    Ford. aus L&L (ink. USt).................120.000
    RAP(Vorauszahlungen für Miete)......6.000
    Vbdl. gegenüber KI......................75.000

    ist übergagsgewinn -120.000 (forderungen)? für §4(1) besteht für RAP ein wahlrecht, aber was soll ich damit?

  2. #52
    Neuling Bewertungspunkte: 0

    Registriert seit
    07.12.2004
    Beiträge
    7
    ah okay – viell. finden wir unsere lösung im §19 (3) EStG – Solange die Mietvorauszahlungen nur das laufende und das nächste Jahr betreffen dürfen darf ein E/A – Rechner auch „RAP“ bilden... - So viel zu „Sollten aus Ihrer Sicht Informationen fehlen, treffen Sie ....“

    Aber bei mir würde sich nach dem rausrechnen der USt ein Übergangsgewinn von 100.000 bei deinem Beispiel ergeben – da ja später, die in der Bilanz verbuchten Forderungen nur mehr umgebucht werden und keine Gewinnveränderung mehr verursachen... (ansonsten würden wir die Forderungen ja ganz vernachlässigen, oder?)

  3. #53
    Member Bewertungspunkte: 1

    Registriert seit
    16.11.2006
    Beiträge
    92
    Zitat Zitat von Peppone Beitrag anzeigen
    ah okay – viell. finden wir unsere lösung im §19 (3) EStG – Solange die Mietvorauszahlungen nur das laufende und das nächste Jahr betreffen dürfen darf ein E/A – Rechner auch „RAP“ bilden... - So viel zu „Sollten aus Ihrer Sicht Informationen fehlen, treffen Sie ....“

    Aber bei mir würde sich nach dem rausrechnen der USt ein Übergangsgewinn von 100.000 bei deinem Beispiel ergeben – da ja später, die in der Bilanz verbuchten Forderungen nur mehr umgebucht werden und keine Gewinnveränderung mehr verursachen... (ansonsten würden wir die Forderungen ja ganz vernachlässigen, oder?)

    ja stimmts, war so mit RAP beschäftigt, dass hab vergessen USt abzuziehen...
    aber bei E/A rechner solche vorauszahlungen werden einfach als auszahlungen behandelt, die werden in dem jahr auch steuerzahlung mindern... also ich werde von 100.000 noch RAP 6000 abziehen... oder nicht?

  4. #54
    Neuling Bewertungspunkte: 0

    Registriert seit
    07.12.2004
    Beiträge
    7
    ja stimmt - ich würde den RAP auch noch dazunehmen - aber dann verstehe ich immer moch nicht warum wir in der vorlesung den RAP neutral behandelt haben...

  5. #55
    Member Bewertungspunkte: 1

    Registriert seit
    16.11.2006
    Beiträge
    92
    Zitat Zitat von Peppone Beitrag anzeigen
    ja stimmt - ich würde den RAP auch noch dazunehmen - aber dann verstehe ich immer moch nicht warum wir in der vorlesung den RAP neutral behandelt haben...

    keine ahnung... habe keine lösungen von aufgaben, probiere mit logik zu lösen, aber damit kommt man im steuerrechnungen echt nicht weit..

  6. #56
    Member Bewertungspunkte: 1

    Registriert seit
    10.04.2007
    Beiträge
    63
    hey,

    könnt mir jemand vl. bei dieser aufgabe weiterhelfen???

    2 Besteuerung und Einzelunternehmen (20)
    Der protokollierte Einzelunternehmer Hueber wird im Jahr 2007 einen handels-
    rechtlichen Gewinn in Höhe von € 89.500,00 erzielen. Das Ergebnis der MWR ist
    +€ 5.000.
    Die Entnahmen für Konsumzwecke betragen € 36.000. Zusätzlich soll noch die
    Einkommensteuer des Jahre 2006 entnommen werden (Einkommen: € 100.000,
    keine Absetzbeträge und Begünstigungen).
    Investitionen werden im Jahr 2007 in Höhe von € 50.000 getätigt. Diese entspre-
    chen der Abschreibung und werden aus dem Innenfinanzierungspotenzial finan-
    ziert.
    Aufgabenstellung:
    • Welche Einkommensteuerbelastung ergibt sich aus diesem Sachverhalt für
    das Jahr 2007?
    • Welche Einkommensteuerbelastung würde sich ergeben, wenn der Gewinn
    über eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt wird.
    Minieren Sie die Steuerbelastung durch Ausnutzung etwaiger Begünstigungen!


    danke im voraus!

    lg

  7. #57
    Anfänger Bewertungspunkte: 1

    Registriert seit
    16.06.2007
    Beiträge
    13
    Hey Leute, jetzt mal ne andere Frage: Hab gar nicht gewusst, dass beim Steuermanagement-Kurs auch eine Zusatzstunde gibt...

    Wer hat die Zusatzstunde gemacht und was für einen Stoff habt ihr behandelt?

    mfg

  8. #58
    Senior Member Bewertungspunkte: 7

    Registriert seit
    05.05.2007
    Beiträge
    193
    Zitat Zitat von csag5289 Beitrag anzeigen
    hey,

    könnt mir jemand vl. bei dieser aufgabe weiterhelfen???

    2 Besteuerung und Einzelunternehmen (20)
    Der protokollierte Einzelunternehmer Hueber wird im Jahr 2007 einen handels-
    rechtlichen Gewinn in Höhe von € 89.500,00 erzielen. Das Ergebnis der MWR ist
    +€ 5.000.
    Die Entnahmen für Konsumzwecke betragen € 36.000. Zusätzlich soll noch die
    Einkommensteuer des Jahre 2006 entnommen werden (Einkommen: € 100.000,
    keine Absetzbeträge und Begünstigungen).
    Investitionen werden im Jahr 2007 in Höhe von € 50.000 getätigt. Diese entspre-
    chen der Abschreibung und werden aus dem Innenfinanzierungspotenzial finan-
    ziert.
    Aufgabenstellung:
    • Welche Einkommensteuerbelastung ergibt sich aus diesem Sachverhalt für
    das Jahr 2007?
    • Welche Einkommensteuerbelastung würde sich ergeben, wenn der Gewinn
    über eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt wird.
    Minieren Sie die Steuerbelastung durch Ausnutzung etwaiger Begünstigungen!


    danke im voraus!

    lg
    also: der steuerliche gewinn ist 94500. daher entspricht die est: 37235. das ergibt einen dss=38,40%. wenn er bilanziert, was in diesem fall anzunehmen ist, kommt jetzt noch die begünstigung §11 estg in betracht. nicht entnommene gewinne = 94500-36000(konsum)-40235(est 2006 bei annahme, dass keine begünstigung möglich war)=18265

    daher 18265 *19,20 %=3506,88
    und 76235 *38,4 % = 28969,3

    ist man einnamen/ausgaben rechner.
    50 000 werden investiert. wir nehmen an, die investitionen entsprechen den vorraussetzungen des § 10. max. begünstigt sind aber 10 % des gewinn daher nur:9450.
    est von 85050=32760!

  9. #59
    Anfänger Bewertungspunkte: 0

    Registriert seit
    01.02.2007
    Beiträge
    16
    Habe ein kleines Problem, ich habe leider bei Aufgabe 16/ZS ss 2009 keine komplette Lösung.
    Kann mir jemand vielleicht das Ergebnis und die Erklärung von 16c/finale Unternehmensbesteuerung schicken? Wäre echt super und eine große Hilfe

    viel spaß und erfolg noch beim lernen,
    (csag5396@uibk.ac.at)

  10. #60
    Member Bewertungspunkte: 1

    Registriert seit
    16.11.2006
    Beiträge
    92
    Zitat Zitat von csag5396 Beitrag anzeigen
    Habe ein kleines Problem, ich habe leider bei Aufgabe 16/ZS ss 2009 keine komplette Lösung.
    Kann mir jemand vielleicht das Ergebnis und die Erklärung von 16c/finale Unternehmensbesteuerung schicken? Wäre echt super und eine große Hilfe

    viel spaß und erfolg noch beim lernen,
    (csag5396@uibk.ac.at)
    ich würde auch gern eins haben. danke! csag6078

Seite 6 von 7 ErsteErste ... 4567 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. FP Steuermanagement Juli 2010
    Von lisa160288 im Forum Steuermanagement
    Antworten: 52
    Letzter Beitrag: 16.09.2010, 10:12
  2. Steuermanagement WS 2009/10
    Von TaoBaiBai im Forum Steuermanagement
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 05.12.2009, 11:40

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  


Studenteninserate.at | Studenteninserate.de | MeinInserat.at | MeinInserat.com | MeinInserat.it | Immobar.it | Mobiler Büroservice+ | Kleinanzeigen Südtirol | RC-Flohmarkt.com | Auswandern nach Südtirol | Annunci Gratuiti