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Thema: FP Steuermanagement Juli 2009

  1. #61
    Member Bewertungspunkte: 1

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    hey,

    vielen vielen dank!

    kann mir vl. noch jemand sagen, ob beim wechsel der gewinnermittlung die zinsen berücksichtigt werden oder nicht??

    dankschööönn!

    lg

  2. #62
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    Avatar von csaf7490
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    Zitat Zitat von csag3420 Beitrag anzeigen
    also: der steuerliche gewinn ist 94500. daher entspricht die est: 37235. das ergibt einen dss=38,40%. wenn er bilanziert, was in diesem fall anzunehmen ist, kommt jetzt noch die begünstigung §11 estg in betracht. nicht entnommene gewinne = 94500-36000(konsum)-40235(est 2006 bei annahme, dass keine begünstigung möglich war)=18265

    daher 18265 *19,20 %=3506,88
    und 76235 *38,4 % = 28969,3
    das mit dem E/A Rechner ist mir klar, aber beim 4(1) bin ich mir nicht ganz sicher. muss ich da die investition nicht berücksichtigen (dann käme nämlich ein verlust raus und §11a würde ins wasser fallen)? kann sein, dass ich einfach schon zu kompliziert denke...
    Wenn die Menschen nicht manchmal Dummheiten machten, geschähe überhaupt nichts Gescheites.

  3. #63
    Junior Member Bewertungspunkte: 0

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    Gewinnermittlung

    Zitat Zitat von CEder Beitrag anzeigen
    Beispiel 13

    b)
    Rechnungslegungspflicht §5 ab 2011
    Gewinne 150.000, 470.000, 380.000 (130.000 + 250.000 ÜGewinn), 370.000, 420.000
    EST von allen berchnen ergibt gesamt = 846175

    c)
    genau gleiche EST = 846175

    Da die Einkommen so hoch sind (immer über 60.000) ändert sich die Steuerprogression nicht (50%) bei Umverteilung der Gewinne. In diesem Beispiel ist es egal wann die Einkommenssteuer bezahlt wird.

    seid ihr euch sicher das hier die ÄNDERUNG der forderungen relevant ist? ?ich hab gedacht dass die forderungen in der jeweiligen höhe jeweils neu entstehen pro jahr (und die alten forderungen bezahlt worden sind)! Forderungen zeichnen sich ja für ihre kurzfristigkeit aus?
    was meint ihr dazu?
    mfg

  4. #64
    Member Bewertungspunkte: 1

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    kann mir jemand mit aufgabe 12 aus zusatzstunde helfen?

    umsatzerlöse 420000
    bezogene leistungen 60000
    personalaufwand (fremdpersonal) 70000
    abschreibungen 30000
    sonst. betr. aufwendungen 50000
    zinsaufwendungen 15000

    dazu: gehalt für geschäftsführer 60000, jährlich erfolgen investitionen in höhe der abschreibungen.

    was ist mein gewinn?
    420000-60000-70000-50000-15000-60000=165000 ist es richtig? abschreibungen sollen nicht berücksichtigt werden, da im gleiche höhe die investion ist?
    oder soll ich noch was ausser acht lassen?

  5. #65
    Golden Member Bewertungspunkte: 11
    Avatar von csaf7490
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    Zitat Zitat von lipsssy Beitrag anzeigen
    kann mir jemand mit aufgabe 12 aus zusatzstunde helfen?

    umsatzerlöse 420000
    bezogene leistungen 60000
    personalaufwand (fremdpersonal) 70000
    abschreibungen 30000
    sonst. betr. aufwendungen 50000
    zinsaufwendungen 15000

    dazu: gehalt für geschäftsführer 60000, jährlich erfolgen investitionen in höhe der abschreibungen.

    was ist mein gewinn?
    420000-60000-70000-50000-15000-60000=165000 ist es richtig? abschreibungen sollen nicht berücksichtigt werden, da im gleiche höhe die investion ist?
    oder soll ich noch was ausser acht lassen?
    ich glaub schon, dass du die abschreibungen abziehen musst, immerhin vermindern abschreibungen ja die steuer (legale steuersparmöglichkeit)
    Wenn die Menschen nicht manchmal Dummheiten machten, geschähe überhaupt nichts Gescheites.

  6. #66
    Senior Member Bewertungspunkte: 0

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    Kann mir jemand sagen, warum ich bei der finalen unternehmensbesteuerung um auf den nettoverkaufserlös zu kommen, den verkaufserlös mit 50% besteuern muss und dieses Ergebnis vom kaufpreis dann abziehe???
    Also z.B.: VKP= 150.000; EK=-142.000, dann habe ich einen Verkaufserlös von 284700 (abzügl. des Freibetrags 7.300)
    dann 284.700*50% und dann 150.000-142.350=Nettoerlös

    Ich versteh nicht warum ich das mit 50% besteuern muss. Ist das eine fixe Regel?

  7. #67
    Senior Member Bewertungspunkte: 7

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    Zitat Zitat von csaf7490 Beitrag anzeigen
    ich glaub schon, dass du die abschreibungen abziehen musst, immerhin vermindern abschreibungen ja die steuer (legale steuersparmöglichkeit)
    klar musst du die abschreibung berücksichtigen.

  8. #68
    Senior Member Bewertungspunkte: 7

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    hey bei beispiel 12 hab ich noch eine frage. wenn wir annehmen, dass er ein e/a rechner ist und den §10 in anspruch nimmt. welcher gewinn zählt als bemessungsgrundlage? der vor oder nach sv?

    ich habs mal so gelöst:

    gewinn 195 000
    -uv/kv/pv 13404,30
    -bvk 2983,5
    =178612,2
    -gewinnfreibetrag 19500 (10 % von 195000. diese sind mit inv. gedeckt)
    =159112,20
    -est= 69791,1
    =89321,10

    was glaubt ihr? könnte das stimmen, oder muss man von den 195000 die sv abziehen und dann die 10 % rechnen?

  9. #69
    Senior Member Bewertungspunkte: 7

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    noch eine letze frage: ist die betriebliche vorsorgekasse, tatsächlich nicht von einer höchstbemessungsgrundlage zu berechnen? immer vom ganzen gewinn? ich kanns kaum glauben ...

  10. #70
    Golden Member Bewertungspunkte: 11
    Avatar von csaf7490
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    also im kirchmair-ps haben wir die MVK auch immer von der Hbmgl gerechnet, dh. 56280*25,18% und noch die 94,07 dazugerechnet => 14265,37, allerdings haben wir's in der zstd anders gemacht. ich mach's so wie im ps.

    mlg
    Wenn die Menschen nicht manchmal Dummheiten machten, geschähe überhaupt nichts Gescheites.

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