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Thema: FP SBWL-Steuerlehre GK Pummerer

  1. #1
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    FP SBWL-Steuerlehre GK Pummerer

    HI,

    hab zwar schon im Februar mitgeschrieben nur leider negativ!;( demnach muss ich im april nochmal antreten! Wäre es eventuell möglich das mir jemand der positiv gewesen ist seine musterlösung der klausur schickt das ich wenigstens weiß wie es vielleicht hätte sein solln! und mich etwas für den nächsten termin daran orientieren kann

    glg im voraus

  2. #2
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    Avatar von theresa
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    Hast du die Klausur...kann es dir schon ausrechnen, allerdings hab ich die Angaben nicht mehr...vielleicht kannst du es online stellen und ich rechne es für dich aus...

  3. #3
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    Avatar von Tiny88
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    Zitat Zitat von theresa
    Hast du die Klausur...kann es dir schon ausrechnen, allerdings hab ich die Angaben nicht mehr...vielleicht kannst du es online stellen und ich rechne es für dich aus...
    hab grad deinen beitrag gelesen. das ganze betrifft mich zwar nicht, aber muss sagen: echt nett von dir *großes lob an dich*! Dich sollten viele zum Vorbild nehmen, zum Thema Hilfsbereitschaft!

    lg tiny

  4. #4
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    Lächeln jipie:)

    vielen vielen Dank!! find ich super nett von dir stell sie gleich rein
    ...vielen vielen dank!!!!wie kann ich mich denn da revangieren

    glg

  5. #5
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    Avatar von theresa
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    sag Bescheid, wenn du sie reingestellt hast...

  6. #6
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    FP Feb. 2009

    Hi, anbei die eingescannte FP! Ich kann dir gar nicht sagen wie dankbar ich dir bin das du dich bereit erklärst mir zu helfen...

    vielen vielen dank

    EDIT: Fachprüfung gibt es ab sofort unter http://www.sowi-forum.com/forum/showthread.php?t=18688, Beitrag Nr. 7
    Geändert von Matthias86 (11.03.2009 um 01:59 Uhr)

  7. #7
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    Avatar von theresa
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    Hallo...so ich hätte es jetzt mal ausgerechnet...ich hoffe es stimmt! Kann aber für nix garantieren. Ich hatte mit diesen Lösungen (soweit ich mich erinnern kann) folgende Punkteanzahl 11, 18, 10 15, 18

    Also zu 1)

    Halbsatzbesteuerung:

    60.000,- Einkünfte nichtselbständig
    45.000,- Einkünfte Dividende
    600,- Zinsen
    15.000,- Einkünfte Gewerbebetrieb
    120600,- Gesamteinkünfte

    (120600,- - 51.000,-)*0,5+17085,-= 51885,-
    DSS: 43,02%
    halber: 21,51%

    begünstigt: 45.000,-*21,51%= 9679,5
    n. beg. : 75600,- * 43,02%= 32523,12

    Steuerbelastung gesamt von 42202,62


    Endbesteuerung:
    45.000,-
    600,-
    45600,- * 25% Kest = 11400,-

    60.000,-
    15.000,-
    75.000
    (75.000 - 51.000,-) * 0,5 + 17085 = 29085,-
    Steuerbelastung gesamt von 40485,-

    ok...habe bei dieser Aufgabe nur 11 Punkte von 15 erhalten...vielleicht deshalb, weil ich diese ganzen Fremdfinanzierungszinsen etc. und Depotkosten nicht mitgerechnet habe...hätte aber auch nicht gewusst, was damit machen.

  8. #8
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    Avatar von theresa
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    2)
    a)

    Einzelunternehmen:
    Umsatzerlöse 500.000,-
    Aufwand 300.000,-
    Gewinn 200.000,-

    Annahme 1-> Freiberufler §4.3 Ermittler dh wir könnten §10 in Anspruch nehmen. Freibetrag für investierte Gewinne
    200.000,-
    15.000,- Investitionen
    185.000,-

    (185.000,- - 51.000,-)*0,5 + 17085,- = 84085,-

    dh. er hätte einen Gewinn von 115915,-

    Variante b-> freiwilliger Bilanzierer könnte also §11a in Anspruch nehmen...Begüngstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne

    200.000,-
    36.000.- Konsumzwecke
    164.000,- Thesaurierung (höchstens aber 100.000,- möglich)

    (200.000 - 51.000,-)*0,5 + 17085 = 91585,-
    DSS: 45,79%
    halber: 22,89%
    100.000,- * 22,89%= 22890,-
    100.000,- * 45,79%= 45790,-

    b) GmbH
    Umsatz 500.000,-
    Aufwand 200.000,-
    Gehalt 80.000,-
    Gewinn 120.000,-
    25% 30.000,-
    Gewinn 90.000,-

    Gesellschafter
    Einkünfte nicht selbst. Arbeit
    (80.000,- - 51.000) * 0,5 + 17085 = 31585,-

    Gewinnausschüttung (es soll netto gleich viel rauskommen wie bei dem Einzelunternehmen...also 115915,-
    80.000,-
    31.585,-
    48.415,- duchs gehalt....also braucht er noch eine Gewinnausschüttung von brutto 90.000,-
    90.000,-
    22.500,- Kest
    67.500,- Gewinn

    48.415,-
    67.500,-
    115.915,-

    bei dieser Frage habe ich 18 von 20 Punkten...kann sein, dass man die Investitionen bei der GmbH hätte auch wegrechnen müssen...ich habs nicht gemacht

  9. #9
    Experte Bewertungspunkte: 18
    Avatar von theresa
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    3)
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist wie eine offene zu behandeln, da ansonsten die Körperschaft zu wenig Gewinn versteuert und der Gesellschafter keine Kest abführt.
    Beispiel:
    fremdübliches Gehalt 35.000,-
    Gehalt Gesellschafter 70.000,-
    verdeckte Gewinnaus.35.000,-

    Annahme:
    Gewinn Gmbh 100.000,-
    verd. Gewinn 35.000,-
    korrig. Gewinn135.000,-
    25% Köst 33750,-
    endg Gewinn 101.250,-

    Gesellschafter
    Gewinnausschüttung 35.000,-
    25% Kest 8.750,-
    Gewinn 18859,615

    insgesamte Steuerbelastung von 43,75% für die Gewinnausschüttung bis zum Gesellschafter

    Einkünfte nichtselbständige Tätigkeit
    (35.000,- - 25.000)*11335/26.000 + 5750 = 10109,615

    wenn jetzt alles Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit wären
    (70.000,- - 51.000,-)*0,5+17085= 26585,-
    DSS: 37,98%
    halbe: 18,99%
    dh. hier wäre dann eine geringere Steuerbelastung für den Gesellschafter...

    hier hatte ich alle Punkte

  10. #10
    Experte Bewertungspunkte: 18
    Avatar von theresa
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    4)
    Bewertung Verbindlichkeiten...Unterschiede Steuerrecht und UGB

    Darlehen 200.000,-
    Rückzahl.212.500,-
    Differenz 12.500,-

    §6 Zi 3 EstG...Im Jahr der Aufnahme muss ein Aktivposten angesetzt werden und dieser auf die Laufzeit verteilt werden

    §198 (7) UGB...es kann ein Aktivposten angesetzt werden (oder sofort als Aufwand ausgewiesen werden)

    2009 soll Gewinn minimiert werden...dh. gleich alles abschreiben lt. Handelsrecht
    Zinsaufwand/Bank 12.000,-
    Darlehen/Bank 12.500,-

    lt. Steuerrecht muss Mehr-weniger-Rechnung gemacht werden:
    Darlehen 12.500,-
    Abschr. 2.500,-
    MWR 10.000,-

    hier hatte ich auch alle Punkte

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