Sag den Zicken, sie sollen sich nicht so anstellen (oder zumindest derjenigen, die dich rausgeworfen hat).
Ist ja langsam echt eine Frechheit, was einem in dem Glasbau da unten alles geboten wird und was man sich anhören kann.
Hi,
habe ausversehen eine Fachprüfung(Finanz und Steuerrecht ) geschrieben im WS03/04 obwohl ich noch im alten Studienplan eingeschrieben war.
Wollte die nun anrechnen lassen im Prüfungsamt für den neuen Studienplan. Dort sagte man mir es würde nicht gehen, da ich die Fachprüfung nicht hätte schreiben dürfen.
Bin daraufhin zur Mariacher, die sagte, dass sich die im Prüfungsamt nicht so anstellen sollen und dass das schon klappen würde. Also wieder zum Prüfungsamt. Dort wurde ich eher unfreundlich ohne Ergebnis herraus komplimentiert. Nun war ich bei der ÖH, auch ohne Ergebniss.
Nun meine Frage, gibt es mitlerweile ein Gesetz, welches das Prüfungsamt dazu zwingt die Prüfungsleistung anzuerkennen??
Hatte gehört, das sowas kommen sollte??
Für Infos wäreich dankbar!!
Der Opa
Sag den Zicken, sie sollen sich nicht so anstellen (oder zumindest derjenigen, die dich rausgeworfen hat).
Ist ja langsam echt eine Frechheit, was einem in dem Glasbau da unten alles geboten wird und was man sich anhören kann.
Dann hättest ja den Schein, den Du zur FP gebraucht hättest, auch nicht machen dürfen... Wie hat sie Dir erklärt, dass der im System drinnen ist?
Wie hast Du Dich zur FP angemeldet?
Finanz- und Steuerrecht - etwa italienisches?
LG
Miky
@ Opa: "aus versehen" :P ... der war echt gut!!!
Im Gegenteil: es ist sogar gesetzlich geregelt, wie Umsteiger ganau zu behandeln sind. Dort ist eindeutig festgehalten, dass man zu keiner Fachprüfung antreten darf, so lange man nicht umgestiegen ist. Pech...
Ich hab die Prozedur letztes Semester hinter mich gebracht. Scheine einreichen, warten, Prüfungsamt einreichen, warten, warten, warten....
Hat schlußendilch ein ganzes Semester + Sommerferien gedauert, bis ich endlich das Diplomprüfungszeugnis in der Hand hatte![]()
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